Ausländische Grundbücher digital: So erhalten Sie Zugang, Gebühren und Fristen

Ausländische Grundbücher digital: So erhalten Sie Zugang, Gebühren und Fristen
Gerhard Schaden 6 Nov 2025 0 Kommentare Recht und Gesetz

Warum Sie ein ausländisches Grundbuch brauchen

Wenn Sie eine Immobilie im Ausland kaufen, erben oder verkaufen, dann ist das Grundbuch Ihr wichtigstes Dokument. Es sagt Ihnen, wer der echte Eigentümer ist, ob es Hypotheken oder andere Belastungen gibt, und ob die Kaufurkunde rechtssicher ist. Im Ausland ist das nicht so einfach wie in Deutschland, wo das Grundbuch elektronisch und meist online einsehbar ist. In vielen Ländern gibt es noch Papierakten, verschlüsselte Portale oder strenge Zugangsregeln. Und das kann teuer und zeitaufwendig werden - wenn Sie nicht wissen, wie es funktioniert.

Wie funktioniert das Grundbuch im Ausland?

Es gibt kein europäisches Einheitsgrundbuch. Jedes Land hat sein eigenes System. In Spanien wird das Grundbuch (Registro de la Propiedad) zentral in Madrid verwaltet, aber die Einträge laufen über lokale Ämter. In Italien ist das Catasto für die Steuerangaben zuständig, das Grundbuch (Conservatoria dei Registri Immobiliari) hingegen für Rechte wie Hypotheken. In Frankreich gibt es das Cadastre - aber das ist kein Rechtsregister, nur eine Karte. Das echte Grundbuch ist das Registre foncier, das nur von Notaren und Gerichten eingesehen werden kann.

Die Digitalisierung schreitet unterschiedlich voran. In den Niederlanden und Estland können Sie fast alles online einsehen - sogar als Privatperson. In Griechenland oder Rumänien hingegen müssen Sie oft persönlich vorbeikommen oder einen lokalen Anwalt beauftragen. Deutschland hat zwar ein digitales System, aber nur Notare, Banken und Behörden dürfen es direkt nutzen. Privatleute müssen über einen Anwalt oder Notar kommen. Und genau das gilt auch für das Ausland: Wenn Sie kein Einwohner sind, ist der direkte Zugang fast immer ausgeschlossen.

Wie kommen Sie an das Grundbuch?

Sie können nicht einfach auf eine Webseite gehen und nach einem Grundbuchseintrag suchen. Es gibt keine Google-Suche für ausländische Immobilienrechte. Der Weg ist immer derselbe: Sie brauchen einen lokalen Ansprechpartner. Das ist meist ein Notar oder Rechtsanwalt, der in dem Land zugelassen ist. In Österreich, Deutschland oder der Schweiz können Sie einen international tätigen Notar beauftragen. Der nimmt Ihre Vollmacht entgegen, stellt den Antrag beim ausländischen Grundbuchamt und holt die Unterlagen ein.

Manche Länder bieten Portalen an, über die ausländische Anwälte Zugang haben - etwa das britische Land Registry oder das spanische Registro de la Propiedad. Aber für Privatpersonen ohne örtliche Anschrift oder Steuernummer ist das nicht möglich. Selbst wenn Sie die Website finden, brauchen Sie oft eine digitale Signatur, die nur Bürger des Landes erhalten. Deshalb: Versuchen Sie nicht, es selbst zu lösen. Sie verlieren Zeit und Geld.

Eine Europakarte zeigt digitale Zugangsmöglichkeiten zum Grundbuch – grün für einfach, rot für eingeschränkt.

Wie hoch sind die Gebühren?

In Deutschland kostet eine einfache Grundbuchabschrift 10 Euro, eine beglaubigte Kopie 20 Euro. Im Ausland ist das anders. In Spanien zahlen Sie etwa 25 bis 40 Euro für eine vollständige Grundbuchauskunft, abhängig davon, wie viele Einträge das Grundstück hat. In Italien liegen die Kosten zwischen 30 und 60 Euro. In Frankreich ist die Grundbuchauskunft kostenlos - aber nur für Notare. Privatpersonen zahlen über einen Anwalt 50 bis 100 Euro, inklusive Beratung.

Wichtig: Gebühren werden oft in Landeswährung berechnet und können zusätzlich zu den Kosten Ihres deutschen Notars anfallen. Einige Länder erheben auch eine Gebühr für die Bearbeitung von Auslandsanträgen - etwa 15 bis 30 Euro extra. Und wenn Sie eine Übersetzung brauchen, kommen noch einmal 80 bis 150 Euro hinzu. Machen Sie sich klar: Die Gebühren sind nicht nur für die Auskunft, sondern für den ganzen Prozess - von der Anfrage bis zur Übersetzung.

Wie lange dauert es?

In Deutschland können Sie eine Grundbuchauskunft oft innerhalb von 24 Stunden bekommen - wenn Sie über einen Notar verfügen. Im Ausland ist das anders. In den Niederlanden oder Dänemark: 1 bis 3 Werktage. In Spanien: 5 bis 10 Tage. In Ländern mit weniger digitalisierter Verwaltung - wie Portugal, Kroatien oder Ungarn - kann es bis zu drei Wochen dauern. Und das, wenn alles reibungslos läuft.

Warum so lange? Weil der Antrag oft per Post geht, übersetzt werden muss, und das Grundbuchamt manuell prüft, ob Ihr Interesse berechtigt ist. In einigen Ländern müssen Sie sogar eine offizielle Erklärung über die Rechtsnachfolge oder den Kaufvertrag vorlegen. Und wenn Dokumente fehlen? Dann beginnt der Prozess von vorne. Planen Sie mindestens drei Wochen ein - besser vier. Wer eine Immobilie kaufen will, sollte das Grundbuch nicht erst am Tag vor der Unterschrift anfordern.

Was brauchen Sie, um einen Antrag zu stellen?

Ein einfaches „Ich möchte das Grundbuch sehen“ reicht nicht. Das Grundbuchamt verlangt konkrete, belegbare Gründe. Sie müssen nachweisen, dass Sie ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse haben. Das kann sein:

  • Eine Kaufunterzeichnung oder -vereinbarung
  • Eine Erbschaftsurkunde
  • Eine Vollmacht von einem Eigentümer
  • Ein Gerichtsbeschluss

Wenn Sie nur „neugierig“ sind, weil Sie sich eine Wohnung ansehen wollen, bekommen Sie nichts. Das ist in allen Ländern so. Sie brauchen also mehr als eine Urlaubsreise - Sie brauchen Dokumente. Und diese müssen oft beglaubigt und mit Apostille versehen sein. Das kostet Zeit und Geld. Ein deutscher Notar kann Ihnen dabei helfen, die richtigen Formulare zu finden und die Dokumente richtig vorzubereiten.

Ein deutscher Notar und ein ausländischer Anwalt tauschen digitale Grundbuchdaten aus, während europäische Immobilien symbolisch verbunden sind.

Was ist mit dem Europäischen Grundbuchportal?

Das Europäische Justizportal (e-Justice) bietet eine Übersicht über die Grundbuchsysteme aller EU-Länder. Es listet die Behörden, die Kontaktadressen und die geltenden Gesetze auf. Aber es ist kein Zugangspunkt. Sie können dort nicht einloggen, keine Daten abrufen, keinen Antrag stellen. Es ist eine Informationsquelle - wie ein Reiseführer für Grundbücher. Wenn Sie wissen wollen, wie das Grundbuch in Slowenien funktioniert, dann klicken Sie auf die slowenische Flagge. Dort steht dann: „Zugang nur für Notare und Gerichte. Gebühren: 35 EUR. Bearbeitungszeit: 10 Tage.“

Das Portal ist nützlich, aber nicht praktisch. Es ersetzt keinen Anwalt, keinen Notar, keine lokale Beratung. Es zeigt Ihnen nur, was möglich ist - nicht wie es geht.

Was passiert, wenn das Grundbuch falsch ist?

Ein Fehler im Grundbuch kann teuer werden. Stellen Sie sich vor: Sie kaufen eine Immobilie, weil das Grundbuch sagt, es ist frei von Hypotheken. Aber nach der Übertragung stellt sich heraus: Es gab eine unbeachtete Pfandrechtseintragung von 200.000 Euro. In Deutschland haftet das Grundbuchamt für solche Fehler - es gibt eine Grundbuchgewährleistung. Im Ausland ist das anders. In Italien, Spanien oder Frankreich haften die Grundbuchämter nicht. Sie sind nur für die ordnungsgemäße Eintragung verantwortlich - nicht für die Richtigkeit der Angaben.

Deshalb: Bevor Sie eine Immobilie kaufen, lassen Sie das Grundbuch von einem unabhängigen Experten prüfen. Und schließen Sie eine Titelversicherung ab - falls verfügbar. In einigen Ländern gibt es private Versicherer, die Schäden aus Grundbuchfehlern übernehmen. In anderen nicht. Fragen Sie vorher. Es ist der einzige Schutz, den Sie haben.

Was ist der beste Weg für Sie?

Wenn Sie eine Immobilie im Ausland erwerben, dann ist Ihr bester Weg klar: Beauftragen Sie einen deutschen Notar, der Erfahrung mit internationalem Immobilienrecht hat. Er kennt die Länder, die Behörden, die Gebühren und die Fristen. Er versteht, welche Dokumente nötig sind, und kann sie richtig vorbereiten. Er spricht mit dem ausländischen Notar und sorgt dafür, dass alles rechtskonform läuft.

Vermeiden Sie es, allein mit einem ausländischen Makler zu arbeiten. Der hat kein Interesse an Ihrer Rechtssicherheit - nur am Verkauf. Vermeiden Sie es, Online-Dienste zu nutzen, die „Grundbuchauskünfte für 29 Euro“ versprechen. Die sind oft Betrug oder liefern veraltete Daten. Und vermeiden Sie es, den Prozess zu verschieben. Je früher Sie das Grundbuch anfordern, desto besser. Denn wenn es Probleme gibt, haben Sie Zeit, zu verhandeln - oder abzusagen.