Umlaufbeschluss: Was er ist und warum er bei Wohnungseigentum entscheidend ist

Ein Umlaufbeschluss, eine formelle Entscheidungsmethode in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, bei der die Eigentümer schriftlich abstimmen, ohne sich persönlich zu treffen. Auch bekannt als Schriftlichbeschluss, ist er ein zentrales Werkzeug, um schnell und rechtssicher über gemeinsame Maßnahmen zu entscheiden – etwa bei Renovierungen, Sanierungen oder der Änderung der Teilungserklärung. Im Alltag der WEG ist er oft die einzige praktikable Lösung, wenn alle Eigentümer nicht gleichzeitig verfügbar sind. Viele denken, eine Hauptversammlung sei immer nötig – doch das stimmt nicht. Der Umlaufbeschluss ist gesetzlich zulässig, solange alle Eigentümer zustimmen und das Verfahren korrekt abläuft.

Er ist besonders nützlich, wenn es um kleinere, aber dringende Entscheidungen geht: Wer soll den Sanierputz in den Kellern aufbringen? Sollen die Kellerfenster mit Sensorik automatisch gesteuert werden? Brauchen wir neue Sicherheitsausrüstung bei Renovierungsarbeiten? Solche Fragen tauchen oft unerwartet auf – und warten nicht auf den nächsten Termin der Eigentümerversammlung. Der Umlaufbeschluss ermöglicht es, innerhalb von Tagen eine bindende Entscheidung zu treffen, ohne lange zu warten. Er ist kein Umweg, sondern ein effizientes Verfahren, das in vielen Fällen sogar die bessere Wahl ist.

Was viele nicht wissen: Ein Umlaufbeschluss ist nur gültig, wenn alle Eigentümer, die im Grundbuch eingetragen sind und ein Stimmrecht haben. Auch bekannt als WEG-Mitglieder, müssen zustimmen. Keine Enthaltung, kein Nein, keine Abwesenheit – nur Ja. Das macht ihn im Vergleich zur Versammlung strenger, aber auch sicherer. Wenn einer nicht mitmacht, zählt der Beschluss nicht. Deshalb ist es wichtig, alle rechtzeitig schriftlich zu kontaktieren, mit klaren Unterlagen und Fristen. Besonders bei größeren Projekten wie der Änderung der Teilungserklärung, dem rechtlichen Rahmen, der regelt, wie Wohnungseigentum und Gemeinschaftseigentum verteilt sind. Auch bekannt als Wohnungseigentumsgesetz, ist er entscheidend für Renovierungen, die das Gebäude strukturell verändern ist er oft die einzige rechtlich zulässige Methode.

Immer wieder stoßen Eigentümer auf Probleme, weil sie den Umlaufbeschluss falsch anwenden: Einige senden nur eine E-Mail, andere verlangen eine Unterschrift ohne Erklärung, wieder andere setzen eine Frist, die zu kurz ist. Das führt zu Rechtsunsicherheit – und am Ende kann der Beschluss angefochten werden. Die richtige Vorgehensweise ist einfach: Schriftlich, vollständig, mit Begründung, mit Frist und mit Rücksendeoption. Wer das beachtet, vermeidet teure Streitigkeiten und läuft nicht Gefahr, dass eine notwendige Sanierung blockiert wird.

Wenn du in einer WEG lebst und schon mal über eine Renovierung, eine neue Heizung oder einen Sanierputz im Keller nachgedacht hast, dann warst du wahrscheinlich schon mal mit einem Umlaufbeschluss konfrontiert – auch wenn du ihn nicht als solchen erkannt hast. In den folgenden Beiträgen findest du konkrete Anleitungen, wie du solche Beschlüsse richtig vorbereitest, welche rechtlichen Fallstricke du vermeiden musst und wie du die Zustimmung aller Eigentümer wirklich einholst – ohne Streit, ohne Verzögerung, ohne unnötigen Aufwand.

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Lennart Schreiber 14 Nov 2025 0 Kommentare Recht und Gesetz

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