Kosten für Beglaubigungen und Kopien beim Immobilienverkauf: Was Sie wirklich zahlen müssen

Kosten für Beglaubigungen und Kopien beim Immobilienverkauf: Was Sie wirklich zahlen müssen
Thomas Hofstätter 24 Nov 2025 1 Kommentare Recht und Gesetz

Beim Verkauf einer Immobilie denken die meisten an den Kaufpreis, den Makler oder die Steuern. Aber wer hat schon mal an die Beglaubigungen gedacht? Diese kleinen, aber entscheidenden Kosten können schnell mehrere hundert Euro ausmachen - und werden oft komplett unterschätzt. Dabei ist jede beglaubigte Kopie oder Unterschrift ein fester Bestandteil des Verkaufsprozesses. Ohne sie läuft gar nichts. Kein Notar, kein Grundbucheintrag, kein Geld auf dem Konto.

Warum braucht man überhaupt Beglaubigungen?

Beim Immobilienverkauf in Deutschland ist der Kaufvertrag gesetzlich notariell beurkundet. Das bedeutet: Alles, was der Notar braucht, muss offiziell beglaubigt sein. Das sind nicht nur die Unterschriften. Auch Kopien von Personalausweisen, Eheurkunden, Vollmachten oder Finanznachweisen müssen mit einem offiziellen Stempel versehen werden. Der Notar prüft nicht einfach nur, ob die Dokumente echt sind - er muss sich rechtlich absichern, dass alles korrekt ist. Denn wenn später jemand behauptet, die Unterschrift sei gefälscht, liegt die Beweislast beim Verkäufer. Und das will keiner.

Wie viel kostet eine beglaubigte Kopie?

Die Kosten hängen davon ab, wo und wie du die Beglaubigung machst. Es gibt drei Hauptorte: die Stadtverwaltung, den Notar und deutsche Auslandsvertretungen.

Bei der Stadtverwaltung ist es oft günstiger - aber nur, wenn du Glück hast. In Aachen zahlt man nur 4 Euro pro Seite. Klingt super, oder? Aber: Die Stadt beglaubigt nur Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen. Eine ausländische Steuerbescheinigung? Die nimmt Aachen nicht an. Dann musst du zum Notar.

Beim Notar ist die Gebühr bundesweit einheitlich. Für eine beglaubigte Kopie bis zu 10 Seiten gibt es eine Mindestgebühr von 10 Euro. Jede weitere Seite kostet 1 Euro dazu. Ein 50-seitiges Finanzdokument? Dann sind das 50 Euro. Klingt viel? Vergleich mal mit Aachen: 50 Seiten × 4 Euro = 200 Euro. Da ist der Notar deutlich günstiger - wenn du viele Seiten hast.

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung (z. B. bei einer Vollmacht) liegen die Kosten zwischen 20 und 70 Euro, plus 19 % Mehrwertsteuer. Das ist der Preis, den du für jede unterschriebene Erklärung zahlen musst. Und wenn du und dein Partner beide unterschreiben? Dann verdoppelt sich das.

Was brauchst du wirklich?

Die meisten Verkäufer denken: „Ich brauche nur meinen Ausweis.“ Falsch. Hier ist eine realistische Liste, was du brauchst:

  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (für jeden Verkäufer)
  • Beglaubigte Kopie der Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (wenn verheiratet)
  • Beglaubigte Vollmacht, falls jemand anderes für dich unterschreibt
  • Beglaubigte Kopie der Grundbuchauszüge (wenn du sie selbst besorgst)
  • Beglaubigte Kopien von Kreditverträgen oder Grundschuldbestätigungen
  • Beglaubigte Nachweise über Erbschaften oder Schenkungen (wenn die Immobilie vererbt wurde)

Das sind mindestens 3-5 Dokumente. Bei komplexen Fällen - etwa wenn die Immobilie in einer Erbengemeinschaft steht - können es leicht 10 oder mehr werden. Und jedes Dokument kostet einzeln. Ein Notar berechnet pro Dokument die Mindestgebühr. Wenn du 8 Kopien brauchst, sind das mindestens 80 Euro - nur für die Beglaubigung.

Warum nicht einfach zum Rathaus?

Viele versuchen, Geld zu sparen, indem sie zur Stadtverwaltung gehen. Aber hier lauern Fallstricke:

  • Nur deutsche Behörden-Dokumente werden akzeptiert.
  • Keine Auslandsurkunden. Keine ausländischen Steuerbescheinigungen. Keine Dokumente aus der EU, wenn sie nicht in deutscher Sprache vorliegen.
  • Terminvergabe ist oft monatelang verplant - besonders in größeren Städten.
  • Manche Ämter verlangen zusätzlich noch 1,10 Euro pro Kopie - also doppelte Kosten.

Ein Fall aus dem Forum: Eine Frau aus Köln brachte ihre US-Steuerbescheinigung zum Rathaus. Die wurde abgelehnt. Zwei Tage später musste sie zum Notar - und zahlte 22,80 Euro. Der Termin war fast verpasst. Zeit ist Geld. Und in der Immobilienbranche zählt jeder Tag.

Waage mit Haus und beglaubigten Papieren — Schlüsseldokumente ermöglichen den Verkauf.

Was ist mit Auslandsverkäufen?

Wenn du eine Immobilie an einen Ausländer verkaufst - oder selbst im Ausland lebst - wird es komplizierter. Deutsche Botschaften und Konsulate beglaubigen Dokumente, aber die Preise sind höher. Das Auswärtige Amt verlangt bis zu 33 Euro pro Beglaubigung. Das ist mehr als doppelt so viel wie beim Notar in Deutschland. Aber: Diese Beglaubigungen gelten in der ganzen EU. Das ist wichtig, denn seit 2016 gilt die EU-Verordnung, die beglaubigte Dokumente aus einem Mitgliedsland in allen anderen Ländern anerkennt. Ohne diese Anerkennung könnte der Käufer in Spanien oder Polen den Vertrag nicht registrieren lassen.

Die teuerste Falle: falsche oder fehlende Beglaubigungen

Die häufigste Ursache für Verzögerungen beim Immobilienverkauf? Falsch beglaubigte Dokumente. Laut einer Studie der Deutschen Grundbesitzervereinigung sind 23,7 % aller Verzögerungen darauf zurückzuführen. Der häufigste Fehler? Die Vollmacht. Wenn jemand für dich unterschreibt - etwa dein Partner oder ein Kind - muss die Vollmacht nicht nur unterschrieben, sondern auch beglaubigt sein. Und zwar vom Notar. Eine einfache Unterschrift auf einem Blatt Papier reicht nicht. Der Notar weigert sich dann, den Vertrag zu beurkunden. Und dann: Stillstand. Der Käufer wartet. Die Bank blockiert das Geld. Und du verlierst Zeit - und möglicherweise den Käufer.

Ein Anwalt für Immobilienrecht sagt es klar: „Die häufigste Fehlerquelle bei Privatverkäufern ist die fehlende oder falsche Beglaubigung von Vollmachten.“

Wie du Geld sparst - und Zeit

Du kannst nicht verhindern, dass Beglaubigungen nötig sind. Aber du kannst sie effizient machen:

  1. Frühzeitig informieren: Frag deinen Notar, welche Dokumente er braucht - bevor du irgendwas kopierst. Nicht alle brauchen dieselben Unterlagen.
  2. Nicht selbst kopieren: Lass die Kopien vom Notar anfertigen. Er macht sie gleich mit Beglaubigung - und du sparst dir zwei Termine.
  3. Alle Dokumente auf einmal beglaubigen: Wenn du mehrere Seiten hast, ist der Notar oft günstiger als die Stadt. Bei 15+ Seiten lohnt sich der Notar immer.
  4. Termin früh buchen: Notare und Ämter haben oft Wartezeiten von 2-4 Wochen. Plane mindestens 14 Tage ein.
  5. Den kostenlosen Chatbot nutzen: Das Deutsche Notarinstitut hat seit 2023 einen kostenlosen Chatbot, der dir genau sagt, welche Dokumente du brauchst. Einfach auf ihrer Website aufrufen - und Fragen stellen.
Vergleich: abgelehnte Dokumente beim Rathaus vs. erfolgreiche Beglaubigung beim Notar.

Was kommt noch? Digitalisierung und Zukunft

Seit Anfang 2023 gibt es in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu beglaubigen. Das funktioniert mit einer sicheren Online-Identität und einem digitalen Signatur-Tool. Noch ist das die Ausnahme. Aber der Notarverband plant bis Ende 2024 eine bundesweite Plattform. Die verspricht: Beglaubigungen in unter 24 Stunden - und bis zu 15 % günstiger.

Die Bundesregierung will die Kosten bis 2026 um 10 % senken. Das klingt gut. Aber: Die Sicherheit bleibt oberstes Gebot. Digitale Beglaubigungen sind praktisch - aber sie ersetzen nicht die menschliche Prüfung bei teuren oder komplexen Transaktionen. Der Präsident des Deutschen Notarinstituts sagt: „Die Prüfung durch einen Menschen bleibt unverzichtbar.“

Was kostet es insgesamt?

Nehmen wir einen durchschnittlichen Verkauf: Eine 3-Zimmer-Wohnung für 300.000 Euro. Du brauchst:

  • 2 x Personalausweis-Kopie (je 10 €) = 20 €
  • 1 x Eheurkunde (10 €)
  • 1 x Vollmacht (50 €, inkl. MwSt.)
  • 1 x Grundbuchauszug (10 €)
  • 1 x Kreditbestätigung (30 Seiten = 30 €)

Das sind 120 Euro - nur für Beglaubigungen und Kopien. Hinzu kommen die Notarkosten von rund 4.500 Euro (1,5 % von 300.000 €). Die Beglaubigungen machen also 2,7 % der gesamten Notarkosten aus. Kleiner Betrag? Vielleicht. Aber sie sind der Schlüssel, der den Verkauf überhaupt möglich macht.

Was passiert, wenn du es versäumst?

Wenn ein Dokument nicht beglaubigt ist, kann der Notar den Vertrag nicht beurkunden. Kein Vertrag. Kein Grundbucheintrag. Kein Geld. Du musst alles neu organisieren. Der Käufer wird nervös. Die Bank könnte den Kredit stornieren. Und du verlierst Zeit - und möglicherweise den Verkauf. Ein Verzögerungstag kann dich tausende Euro kosten, wenn der Käufer einen Preisnachlass verlangt oder abbricht.

Muss ich jede Kopie einzeln beglaubigen lassen?

Ja. Jedes Dokument - egal ob Personalausweis, Eheurkunde oder Vollmacht - muss einzeln beglaubigt werden. Der Notar berechnet pro Dokument die Mindestgebühr von 10 Euro. Auch wenn du mehrere Kopien von einem Dokument brauchst (z. B. für Bank und Grundbuchamt), zahlt man pro Exemplar. Es gibt keine Pauschale.

Kann ich die Beglaubigung online machen?

Teilweise. Seit 2023 gibt es in einigen Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen) die Möglichkeit, Dokumente digital zu beglaubigen - aber nur mit einer sicheren elektronischen Identität (z. B. über die ID-Wallet-App). Noch ist das nicht bundesweit verfügbar. Für die meisten Verkäufer bleibt der persönliche Termin beim Notar oder Amt die einzige Option.

Warum ist die Beglaubigung beim Notar teurer als beim Rathaus?

Sie ist es nicht immer. Bei wenigen Seiten ist das Rathaus günstiger. Aber bei mehr als 10 Seiten oder bei komplexen Dokumenten (z. B. Finanzunterlagen) ist der Notar oft billiger. Außerdem akzeptiert der Notar fast jedes Dokument - auch ausländische. Das Rathaus nur deutsche Behördenpapiere. Der Notar bietet auch Rechtssicherheit: Er prüft die Inhalte und kann dir sagen, ob etwas fehlt.

Was passiert, wenn ich eine falsche Kopie einreiche?

Der Notar weist sie zurück. Du musst das Dokument neu beglaubigen lassen - und das dauert mindestens 1-2 Wochen. In der Zwischenzeit bleibt der Verkauf auf Eis. Viele Käufer verlieren dann die Geduld und brechen den Kauf ab. Es ist nicht nur ärgerlich - es kann dich das Haus kosten.

Kann ich die Beglaubigungskosten vom Verkaufspreis abziehen?

Nein. Beglaubigungskosten gelten als Verkaufskosten, aber nicht als Werbungskosten im Sinne der Einkommensteuer. Du kannst sie nicht von deinem Gewinn abziehen. Sie sind Teil der Nebenkosten, die du vor dem Verkauf tragen musst. Der Käufer zahlt sie nicht.

Gibt es günstige Alternativen zu Notaren?

Online-Angebote mit „Beglaubigungen ab 5 Euro“ sind unseriös und rechtlich nicht gültig. Sie gelten nicht beim Notar und können zu Vertragsabbrüchen führen. Auch die Stadtverwaltung ist keine Alternative, wenn du ausländische Dokumente hast. Der Notar ist der einzige verlässliche und rechtssichere Weg - und oft auch der günstigste, wenn du viele Seiten hast.

1 Kommentare

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    Heidi Spidell

    November 24, 2025 AT 16:36

    Ich hab letztes Jahr meine Wohnung verkauft und war total überrascht, wie viel das mit den Beglaubigungen kostet. Hab gedacht, das ist nur ein kleiner Nebenkostenposten – nein, das ist ein kleiner Finanzkrieg. Am Ende waren es über 150 Euro nur für Kopien, obwohl ich nur 4 Dokumente hatte. Und das Rathaus hat meine österreichische Steuerbescheinigung abgelehnt. Totaler Wahnsinn.

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