Gasanschluss prüfen: So sichern Sie Kapazität, Druck und Sicherheit bei der Heizungsmodernisierung

Gasanschluss prüfen: So sichern Sie Kapazität, Druck und Sicherheit bei der Heizungsmodernisierung
Lennart Schreiber 31 Jan 2026 0 Kommentare Bauen und Renovieren

Beim Heizungsmodernisieren den Gasanschluss einfach zu übersehen, ist eine der gefährlichsten Fehler, die Hausbesitzer machen. Es geht nicht nur um den neuen Kessel oder die Heizkörper - der Gasanschluss ist die Lebensader des Systems. Und wenn der nicht stimmt, kann es zu Undichtigkeiten, Explosionen oder sogar Todesfällen kommen. In Deutschland gibt es jährlich über 1,2 Millionen Gasanschlussprüfungen - und fast jede davon erfolgt nach den TRGI 2008-Regeln. Das ist kein Vorschlag, das ist Gesetz. Wer das ignoriert, setzt nicht nur sich, sondern auch Nachbarn und Kinder in Gefahr.

Warum die Gasprüfung nicht auf die lange Bank schieben

Viele denken: „Ich hab doch einen neuen Kessel eingebaut, das reicht doch.“ Falsch. Der neue Kessel ist nur ein Teil. Die Leitungen, die ihn mit dem Hausanschluss verbinden, sind oft 20, 30 oder sogar 50 Jahre alt. Sie haben sich verformt, Korrosion hat sich eingeschlichen, Schrauben sind locker geworden. Eine optische Prüfung reicht nicht aus. Nur 32 % der Fehler werden mit bloßem Auge erkannt - laut einer Studie des BGETEM aus 2022. Die echte Sicherheit kommt erst mit der Druckprüfung.

Stellen Sie sich vor: Sie haben einen neuen Gasheizkessel installiert, alles läuft. Drei Wochen später riechen Sie plötzlich nach faulen Eiern - das ist der typische Geruch von Erdgas. Warum? Weil eine winzige Schweißnaht, die bei der ersten Prüfung nicht sichtbar war, jetzt bricht. Das passiert, wenn die Belastungsprüfung nicht richtig gemacht wurde. Die Statistik des Statistischen Bundesamts zeigt: Seit Einführung der TRGI 2008 sind Gasunfälle um 78 % zurückgegangen. Das ist kein Zufall. Das ist die Wirkung von korrekten Prüfverfahren.

Wie die Gasdruckprüfung wirklich funktioniert

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen - und beide sind Pflicht. Erstens: die Belastungsprüfung. Hier wird die gesamte Gasleitung mit Luft oder Inertgas auf mindestens 1 Bar Druck belastet. Das ist mehr als das Zehnfache des normalen Betriebsdrucks (der liegt bei 20-50 mbar). Der Druck muss mindestens 10 Minuten stabil bleiben. Wenn er fällt, gibt es ein Leck. Und zwar eines, das Sie nicht sehen können - weil es hinter der Wand, unter dem Fußboden oder in der Dämmung liegt.

Der zweite Teil ist die Dichtheitsprüfung. Hier wird der Druck auf den normalen Betriebsdruck reduziert - also auf maximal 50 mbar. Jetzt wird geprüft, ob die Leitungen, die Gaszähler, die Sicherheitsventile und die Anschlüsse unter echten Betriebsbedingungen dicht bleiben. Hier ist Vorsicht geboten: Zu hoher Druck beschädigt die empfindlichen Bauteile. Ein Gaszähler, der mit 1 Bar geprüft wird, kann platzen. Das ist kein Theorie-Szenario - das passiert jedes Jahr in Deutschland.

Als Prüfmedium darf niemals Erdgas oder Propan verwendet werden. Nur Luft oder Inertgas wie Stickstoff. Warum? Weil Gas, das brennbar ist, bei einer Undichtigkeit eine Explosion auslösen kann - und das während der Prüfung. Das ist kein Risiko, das man eingeht. Das ist verboten.

Was passiert, wenn die Leitungen verputzt sind?

Das ist der größte Ärger bei Bestandsbauten. Viele Hausbesitzer haben ihre Leitungen schon vor Jahren verlegt - und dann verputzt. Jetzt wollen sie modernisieren. Aber die Leitungen sind nicht mehr zugänglich. Keine Sichtkontrolle. Keine Möglichkeit, Schweißnähte oder Schrauben zu prüfen. In 12,3 % der Reparaturfälle führt das zu unerkannten Fehlern, wie die Zeitschrift „sbz-monteur“ 2007 feststellte.

Was tun? Wenn die Leitungen verdeckt sind, muss der Installateur mit speziellen Geräten arbeiten - etwa mit Ultraschall- oder Infrarot-Detektoren. Aber selbst das ist kein Ersatz für eine vollständige Prüfung. Die beste Lösung: Die Prüfung vor dem Verputzen durchführen. Das ist der Standard. Wer das nicht macht, macht sich strafbar. Und wenn später etwas passiert, haftet er - nicht der Netzbetreiber, nicht der Hersteller, sondern der Installateur. Und oft auch der Hausbesitzer, wenn er die Prüfung nicht verlangt hat.

Ultraschall-Detektor untersucht eine hinter der Wand verborgene Gasleitung auf Undichtigkeiten.

Die richtigen Geräte und die richtige Temperatur

Ein einfaches Manometer reicht nicht. Die Messgeräte müssen eine Auflösung von mindestens 0,1 mbar haben. Warum? Weil Temperaturschwankungen den Druck beeinflussen. Wenn die Sonne auf die Leitungen scheint, steigt der Druck um bis zu 5 mbar - innerhalb von Minuten. Das sieht aus wie ein Leck, ist aber nur Wärme. Erfahrene Monteure warten deshalb auf kühle, gleichmäßige Tage - idealerweise zwischen 15 und 25 °C. Keine Prüfung bei Sonne, kein Test bei Frost.

Ein weiterer Tipp: Der „Minimessschluss“. Das ist eine Technik, bei der die Gaszufuhr nicht komplett abgesperrt wird, sondern über einen kleinen Abzweig weiterläuft. So bleibt der Druck stabil, und der Installateur muss den Kessel nicht neu in Betrieb nehmen - was viel Zeit spart. Das ist kein Trick, das ist Standard bei professionellen Installateuren.

Dokumentation - nicht nur Papierkram

Jede Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden. Das ist kein „bitte machen“, das ist Pflicht. Die Prüfbescheinigung muss nach DIN 14382 erstellt werden. Sie enthält: Datum, Ort, Prüfdruck, Dauer, Ergebnis, Name des Prüfers, Unterschrift. Und sie muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Warum? Weil bei späteren Schäden - etwa nach einem Brand - die Versicherung genau hinschaut. Wenn die Dokumentation fehlt, zahlt sie nicht. Und das ist kein „vielleicht“. Das ist Standard in der Versicherungspraxis.

Bei Neubauten ist die Prüfbescheinigung sogar Voraussetzung für die Endabnahme durch das Bauamt. Ohne sie kein Schlüssel, kein Einzug, keine Heizung. Das ist kein Hindernis - das ist Schutz.

Wer darf das machen?

Nicht jeder Installateur darf Gasanschlüsse prüfen. Nur zertifizierte Fachkräfte mit DVGW- oder ZVSHK-Anerkennung. In Deutschland gibt es 897 offiziell genehmigte Prüfinstanzen - das sind keine Heimwerker, keine Handwerker von nebenan. Das sind Fachleute, die jährlich Schulungen machen, Prüfungen ablegen und sich an die neuesten Regeln halten. Wer einen privaten Installateur beauftragt, der keine Zulassung hat, riskiert nicht nur die Sicherheit - er riskiert auch, dass die Versicherung bei einem Schaden nicht zahlt.

Die Netzbetreiber wie Vattenfall, Bayernets oder Hamburg Energienetze bieten regelmäßig Schulungen an. Die meisten zertifizierten Installateure haben mindestens 40 Stunden Theorie und 80 Stunden Praxis hinter sich. Das ist kein „Ich hab’s mal gesehen“-Wissen. Das ist Beruf.

Vergleich von Erdgas- und Wasserstoffgasleitung mit digitaler Druckanzeige und Moleküldarstellung.

Was kommt als Nächstes? Wasserstoff und digitale Prüfung

Die Energiewende verändert auch die Gasprüfung. Ab 2025 sollen bis zu 20 % Wasserstoff in das bestehende Erdgasnetz eingespeist werden. Das ist kein Science-Fiction - das ist Realität. Und Wasserstoff hat andere Eigenschaften: Er ist kleiner, fließt schneller, ist schwerer zu detektieren. Die Prüfdrücke steigen von 1 Bar auf bis zu 16 Bar. Die Geräte müssen angepasst werden. Die TRGI 2008 wird überarbeitet - und die neue Version wird voraussichtlich im dritten Quartal 2024 veröffentlicht.

Parallel dazu geht die Digitalisierung voran. 37,5 % der Prüfinstanzen nutzen heute digitale Messgeräte, die automatisch Daten speichern, Fehler protokollieren und die Ergebnisse in Echtzeit an die Netzbetreiber senden. Das ist schneller, genauer und weniger fehleranfällig als Papierformulare. Wer heute noch mit einem analogen Manometer arbeitet, arbeitet veraltet - und riskiert, dass er bei der Prüfung nicht mehr akzeptiert wird.

Was Hausbesitzer selbst tun können

Sie müssen nicht die Prüfung machen - aber Sie können und sollten kontrollieren. Gehen Sie durch Ihr Haus und schauen Sie: Sind die Gasleitungen gut befestigt? Keine Durchhänger? Keine Rostflecken? Keine Gerüche? Wenn Sie etwas merken - rufen Sie sofort den Fachmann. Nicht „wenn ich Zeit habe“. Sofort.

Einige Netzbetreiber, wie Vattenfall, bieten sogar jährliche „Hauschauen“ an - kostenlos. Da kommt ein Mitarbeiter, prüft die sichtbaren Leitungen, gibt Tipps und meldet Verdachtsfälle. Das ist kein Verkaufsgespräch - das ist Sicherheit.

Die wichtigsten Fehler, die Sie vermeiden müssen

  • Fehler 1: Keine Druckprüfung machen - nur optisch prüfen. Das reicht nicht.
  • Fehler 2: Die Prüfung nach dem Verputzen machen. Dann sind 90 % der Leitungen unsichtbar.
  • Fehler 3: Einen nicht zertifizierten Installateur beauftragen. Kein Gutachten = keine Haftung = keine Versicherung.
  • Fehler 4: Die Dokumentation ignorieren. Ohne Papier = keine Sicherheit.
  • Fehler 5: Den Geruch von Gas ignorieren. Riecht es nach faulen Eiern - sofort lüften, Gas abdrehen, Notruf 112 wählen.

Gas ist kein Spielzeug. Es ist ein Energie-Träger - und ein potenzieller Todesbote, wenn es falsch behandelt wird. Die Prüfung ist kein Kostenfaktor - sie ist eine Investition in Ihr Leben und das Ihrer Familie.

Was passiert, wenn ich die Gasprüfung nicht mache?

Ohne gültige Gasprüfung dürfen Sie den Kessel nicht in Betrieb nehmen. Der Netzbetreiber sperrt den Anschluss. Außerdem verliert Ihre Hausratversicherung den Schutz - bei einem Gasunfall zahlt sie nicht. Und wenn jemand verletzt wird, können Sie strafrechtlich belangt werden. Das ist kein Risiko, das man eingehen darf.

Wie viel kostet eine Gasprüfung?

Eine vollständige Gasdruckprüfung nach TRGI 2008 kostet zwischen 150 und 350 Euro, je nach Komplexität und Region. Das ist kein teurer Service - das ist eine Versicherung. Im Vergleich zu den Kosten eines Gasunfalls (Zerstörung des Hauses, medizinische Behandlungen, rechtliche Konsequenzen) ist das ein kleiner Betrag.

Kann ich die Prüfung selbst machen?

Nein. Nur zertifizierte Fachkräfte mit DVGW- oder ZVSHK-Zulassung dürfen Gasdruckprüfungen durchführen. Selbst wenn Sie ein Handwerker sind - ohne spezielle Prüfzulassung ist es illegal. Die Geräte, die Methoden, die Dokumentation - das ist Fachwissen, das man erlernt, nicht einfach aus dem Internet kopiert.

Wann muss ich die Prüfung machen?

Bei jeder Neuanlage, jeder Erweiterung oder Umstellung der Gasanlage - also auch bei Heizungsmodernisierungen. Außerdem nach jeder größeren Reparatur an der Leitung. Und wenn Sie ein Haus kaufen, sollte die Prüfung Teil der Kaufabnahme sein. Regelmäßige Prüfungen (z. B. alle 5 Jahre) sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfohlen.

Was ist mit Wasserstoff? Muss ich meinen Gasanschluss umrüsten?

Bis 2025 wird Wasserstoff nur in geringen Anteilen (bis 20 %) ins Erdgasnetz eingespeist. Ihre bestehende Anlage kann das meist vertragen - aber nur, wenn sie ordnungsgemäß geprüft und genehmigt ist. Ab 2030 werden neue Leitungen für reinen Wasserstoff benötigt. Dann müssen Sie umrüsten. Aber das ist kein Problem Ihrer jetzigen Anlage - das ist eine zukünftige Entwicklung, die die Netzbetreiber vorbereiten.