Maklerwechsel im Verkaufsprozess: So teuer kann ein Wechsel wirklich werden

Maklerwechsel im Verkaufsprozess: So teuer kann ein Wechsel wirklich werden
Gerhard Schaden 17 Mär 2026 14 Kommentare Recht und Gesetz

Ein Maklerwechsel während des Immobilienverkaufs klingt wie eine einfache Lösung, wenn der erste Makler nicht die gewünschten Ergebnisse bringt. Doch hinter dieser scheinbar logischen Entscheidung steckt ein rechtliches und finanzielles Minenfeld. Viele Verkäufer glauben, dass sie mit dem Wechsel zum neuen Makler die alten Kosten loswerden. Das ist ein gefährlicher Irrtum. In Deutschland gilt: Wer Leistung erbracht hat, bekommt auch dann sein Geld, wenn er nicht mehr der aktuelle Makler ist.

Warum du nicht einfach einen neuen Makler einstellst

Stell dir vor: Du hast einen Makler beauftragt, der drei Monate lang dein Haus beworben hat - Exposé erstellt, Besichtigungen organisiert, Interessenten gescreent. Plötzlich merkst du, dass nichts läuft. Du kündigst den Vertrag und nimmst einen neuen Makler. Der neue Makler findet binnen zwei Wochen einen Käufer. Alles gut? Nicht ganz. Der erste Makler kann trotz Kündigung eine Provision verlangen. Und zwar vollständig. Denn nach deutschem Recht ist entscheidend, ob er eine wirksame Vermittlungstätigkeit geleistet hat. Ob du den Käufer nun vom ersten oder zweiten Makler bekommen hast, spielt keine Rolle. Wenn der erste Makler den Kontakt hergestellt hat, hat er Anspruch auf seine Provision. Der Bundesgerichtshof hat das klar festgelegt: Der Makler, der den Weg zum Verkauf geebnet hat, bleibt der Anspruchsinhaber.

Wie viel kostet ein Maklerwechsel wirklich?

Die Zahlen sind nicht klein. In Österreich und Deutschland liegen die üblichen Maklerprovisionen zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 350.000 Euro bedeutet das eine Gesamtprovision von bis zu 24.990 Euro. Normalerweise teilen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten zu je 50 %. Das heißt: Du als Verkäufer zahlst etwa 12.495 Euro. Aber was passiert, wenn du den Makler wechselst?

Wenn der erste Makler bereits Leistungen erbracht hat - etwa durch Besichtigungen, Marketing oder Kontakt zu Käufern - und der zweite Makler den Verkauf abschließt, kann der erste Makler eine Provision verlangen. Und der zweite Makler ebenfalls. Das Ergebnis: Zwei Provisionen. In diesem Fall würdest du als Verkäufer bis zu 24.990 Euro zahlen. Und das, obwohl du nur einen Verkauf hast. Das ist kein theoretisches Szenario. Es passiert häufiger, als man denkt. Besonders in Regionen wie Graz, Linz oder Salzburg, wo der Immobilienmarkt dynamisch ist und viele Verkäufer schnell wechseln, wenn es nicht sofort läuft.

Doppelprovision: Der größte Kostenfall

Ein besonders riskantes Szenario ist die sogenannte Doppelprovision. Das passiert, wenn du als Verkäufer einen Makler beauftragst, der auch den Käufer vertritt. Dann ist die Provision zu gleichen Teilen aufzuteilen. Aber hier kommt der Knackpunkt: Der Käufer darf nicht mehr als die Hälfte der Provision zahlen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 138/24) hat klargestellt: Wenn ein Makler versucht, vom Käufer mehr als 50 % der Provision einzutreiben - etwa weil er den Verkäufer allein beauftragt hat - ist diese Vereinbarung gänzlich nichtig. Der Käufer hat dann Anspruch auf Rückzahlung aller gezahlten Beträge. Das ist kein kleiner Geldbetrag. Bei 350.000 Euro Kaufpreis und 7,14 % Provision wären das über 12.000 Euro, die der Käufer zurückfordern könnte. Und wer zahlt? Du als Verkäufer, weil du den Vertrag so abgeschlossen hast.

Gerichtsszene mit zwei Verträgen und einer Waage, die doppelte Maklerprovision anzeigt, Hausbesitzer beobachtet entsetzt.

Kündigung ≠ Kostenlos

Viele Verkäufer denken, dass sie den Maklervertrag einfach kündigen können - und damit alles beendet ist. Das ist falsch. Unbefristete Verträge können tatsächlich jederzeit gekündigt werden. Befristete Verträge laufen bis zum Ende, es sei denn, es gibt eine Kündigungsvereinbarung. Aber: Die Kündigung ändert nichts an den bereits erbrachten Leistungen. Hat der erste Makler Exposés gedruckt, Fotos gemacht, Besichtigungstermine organisiert, Interessenten vorbereitet? Dann hat er Anspruch auf Provision, auch wenn er nicht mehr im Spiel ist. Es gibt sogar Fälle, in denen Makler Verträge mit sogenannten „Kostenerstattungsklauseln“ abschließen. Das heißt: Selbst wenn kein Verkauf zustande kommt, verlangen sie Aufwendungen für Marketing, Werbung oder Recherche. Solche Klauseln sind zwar rechtlich umstritten, aber nicht automatisch unwirksam. Wer hier nicht aufpasst, zahlt doppelt - für Leistungen, die er nicht mehr braucht.

Was du tun kannst, um Kosten zu vermeiden

Ein Maklerwechsel ist nicht unmöglich - aber er muss strategisch erfolgen. Hier sind die drei wichtigsten Schritte:

  1. Prüfe den Vertrag vor dem Wechsel: Lies genau, was in deinem Maklervertrag steht. Gibt es eine Kündigungsfrist? Gibt es Klauseln zur Kostenübernahme? Hat der Makler bereits Leistungen erbracht? Dokumentiere alles.
  2. Verhandle mit dem ersten Makler: Biete ihm eine Teilprovision an, wenn er dir bei der Übergabe hilft. Viele Makler sind bereit, auf einen Teil ihrer Provision zu verzichten, wenn sie den Verkauf nicht komplett blockieren wollen. Ein fairer Kompromiss: 30-50 % der Provision für die bereits erbrachten Leistungen. Das ist oft billiger als zwei volle Provisionen.
  3. Informiere den neuen Makler
  4. Vermeide Doppelarbeit: Sage dem neuen Makler genau, wer bereits Kontakt zu Interessenten hatte. Sonst riskierst du, dass beide Makler denselben Käufer anvisieren - und am Ende beide eine Provision verlangen.
Ein Haus mit zwei Wegen zum Verkauf, beide führen zu doppelter Provision, warnendes Schild oben, realistische Stimmung.

Verzögerungen sind auch Kosten

Ein Maklerwechsel kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Jeder Wechsel bedeutet: Neues Exposé, neue Fotos, neue Besichtigungen, neue Gespräche. Das kann Wochen dauern. Währenddessen läuft die Finanzierung nicht, die Zinsen bleiben fällig, und du musst möglicherweise weiter in deiner Wohnung wohnen, obwohl du sie verkaufen willst. Diese Opportunitätskosten sind schwer zu berechnen, aber sie sind real. In einer Zeit mit hohen Zinsen, wie wir sie 2026 erleben, kann eine Verzögerung von drei Monaten bei einem Kredit von 300.000 Euro mit 5 % Zinsen weitere 3.750 Euro an Zinsen kosten - nur weil du den Makler gewechselt hast.

Was passiert, wenn du nichts unternimmst?

Wenn du den ersten Makler einfach kündigst und den zweiten einstellst, ohne Absprachen zu treffen, läufst du Gefahr, dass beide Makler später gleichzeitig ihre Provision einklagen. Das führt zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die teurer werden als die Provision selbst. Ein Anwalt für Immobilienrecht kostet mindestens 150 Euro pro Stunde. Ein Prozess kann leicht 5.000 Euro oder mehr kosten. Und selbst wenn du gewinnst: Du hast Zeit, Nerven und Geld verloren. Das ist kein Gewinn - das ist ein Verlust.

Wie du den richtigen Makler findest - ohne Wechsel

Der beste Weg, einen Maklerwechsel zu vermeiden, ist, von Anfang an den richtigen zu wählen. Frag nach: Wie viele Immobilien hat er im letzten Jahr verkauft? Welche Erfahrung hat er mit deiner Immobilienart? Kann er Referenzen nennen? Frag nach konkreten Zahlen, nicht nach Versprechungen. Ein guter Makler in Graz arbeitet mit lokalen Netzwerken, kennt die Preisspannen in deiner Straße und weiß, wie man Interessenten überzeugt. Er braucht nicht zwölf Monate - er braucht drei. Und wenn er es nicht schafft? Dann solltest du ihn nicht wechseln. Dann solltest du ihn auffordern, seine Strategie zu ändern. Oder ihn mit einem neuen Marketingkonzept unterstützen. Ein Maklerwechsel ist kein Notfallplan. Er ist ein Risiko.

Kann ich meinen Makler einfach kündigen, ohne Kosten zu haben?

Ja, du kannst einen unbefristeten Maklervertrag jederzeit kündigen. Aber das bedeutet nicht, dass du keine Kosten hast. Wenn der Makler bereits Leistungen erbracht hat - wie Exposé, Besichtigungen oder Kontakt zu Interessenten - hat er Anspruch auf Provision, auch nach Kündigung. Kündigung ist kein Freibrief, um Provisionen zu umgehen.

Muss ich dem ersten Makler etwas zahlen, wenn der zweite den Verkauf abschließt?

Ja, wenn der erste Makler eine wirksame Vermittlungstätigkeit geleistet hat. Das bedeutet: Er hat den Käufer kontaktiert, Besichtigungen organisiert oder den Kontakt hergestellt, der letztlich zum Verkauf führte. Dann hat er einen Anspruch auf Provision, unabhängig davon, wer den Vertrag abschließt. Das ist gesetzlich abgesichert.

Kann ich zwei Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja, das ist rechtlich zulässig. Aber du läufst damit das Risiko ein, am Ende zwei Provisionen zahlen zu müssen. Wenn beide Makler Leistungen erbracht haben, die zum Verkauf geführt haben, können beide ihre Provision verlangen. Das ist oft teurer als ein einzelner, guter Makler.

Wie viel Prozent darf der Käufer an Maklerkosten zahlen?

Der Käufer darf maximal 50 % der gesamten Maklerprovision zahlen, wenn der Makler auch den Verkäufer vertritt. Mehr ist nicht zulässig. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (I ZR 138/24) hat klargestellt, dass jede Vereinbarung, die den Käufer zu mehr als 50 % belastet, nichtig ist. Der Käufer hat dann Anspruch auf Rückzahlung.

Was mache ich, wenn der Makler mir eine Provision ohne Verkauf verlangt?

Wenn der Makler eine Provision verlangt, obwohl kein Verkauf zustande gekommen ist, prüfe den Vertrag. Nur wenn eine explizite Klausel existiert, die „Kostenerstattung“ vorsieht, kann er Anspruch haben. Solche Klauseln sind rechtlich fragwürdig und können oft angefochten werden. In der Regel ist die Provision erfolgsabhängig. Wenn kein Verkauf stattfand, ist keine Provision fällig - es sei denn, du hast schriftlich zugestimmt, sonstige Kosten zu tragen.

14 Kommentare

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    Wolfgang Kalivoda

    März 17, 2026 AT 20:34
    Ah ja, natürlich. Einfach den ersten Makler rauswerfen und den neuen als Retter feiern. Wie witzig, wenn man dann zwei Provisionen zahlt und noch einen Anwalt braucht, um rauszufinden, wer eigentlich den Käufer gefunden hat. 🤡
    Ich hab mal eine Wohnung verkauft und den Makler gewechselt – kam raus, dass der alte noch 17 Besichtigungen organisiert hatte. Der neue hat den Vertrag unterschrieben. Und ich? Ich hab 22.000 Euro für zwei Leute bezahlt, die nicht mal miteinander gesprochen haben. Danke, Deutschland.
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    Hans-Joachim Hufschmidt

    März 18, 2026 AT 21:28
    Das ist doch totaler Quatsch. Wer sich nicht auf einen Makler verlassen kann, soll halt nicht verkaufen. Wir haben in Deutschland ein Rechtssystem, das funktioniert. Wenn man als Verkäufer so dumm ist, dass man zwei Makler nimmt, dann verdient man es, pleite zu gehen. Das ist kein Problem des Maklers, das ist ein Problem der Deppen, die denken, sie könnten Gesetze umgehen wie bei Amazon-Rücksendungen.
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    chloe murray

    März 20, 2026 AT 09:04
    Ich hab das mal mit einer Freundin durchgenommen, die genau das durchgemacht hat. Es ist nicht nur teuer – es ist emotional erschöpfend. Du denkst, du machst etwas Vernünftiges, aber dann stehst du mit einem Haufen Papier und zwei Anwälten da, die sich gegenseitig beschuldigen. Ein bisschen Kommunikation, ein bisschen Ehrlichkeit – das wäre alles, was nötig wäre. Manchmal ist der billigste Weg der menschlichste.
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    Jana Trajkovska

    März 20, 2026 AT 18:28
    Oh wow, endlich mal jemand, der den Dreck aufzeigt. Ich hab’s ja gewusst. Diese Makler sind wie Würmer – sie kriechen aus jedem Loch, wenn sie mal was riechen. Und dann? Dann kriegen sie ihr Geld, egal ob sie was getan haben oder nicht. Der Staat sollte das verbieten. Einfach. Keine Provision ohne Verkauf. Punkt. Keine Ausreden. Keine Klauseln. Keine Scheiß-Exposés, die keiner liest.
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    Oliver Rütten

    März 22, 2026 AT 09:37
    Der Kern ist einfach: Leistung = Anspruch. Nicht Zeit. Nicht Mühe. Nicht Gefühle. Wenn jemand einen Kontakt herstellt, der zum Verkauf führt, ist das ein Werk. Und wer ein Werk schafft, bekommt dafür etwas. Es geht nicht um Fairness. Es geht um Recht. Und Recht ist nicht emotional. Es ist strukturell. Das ist die moderne Welt.
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    Niamh Manning

    März 22, 2026 AT 09:47
    Ich hab in Irland verkauft. Da zahlt man nur, wenn der Deal steht. Punkt. Keine Halbprovisionen. Keine Kostenerstattung. Keine Scheiß-Klauseln. Warum haben wir in Deutschland das Gefühl, wir müssen jeden Cent aus dem Verkäufer rausholen? Weil wir krank sind. Weil wir denken, wir müssten alles kontrollieren. Einfach mal vertrauen. Oder eben nicht verkaufen.
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    Enna Sheey

    März 23, 2026 AT 02:15
    Ich hab das alles gelesen. Und ich hab nur gedacht: Wie viele Menschen werden da eigentlich verarscht? Es ist nicht mal böse gemeint. Es ist einfach… systemisch. Die Systeme sind so kompliziert, dass du als normaler Mensch gar nicht mehr durchblickst. Und dann wunderst du dich, warum jeder Angst hat, etwas zu verkaufen. Es ist kein Markt. Es ist ein Labyrinth mit Zinsen und Anwälten.
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    Astrid Gutierrez Jimenez

    März 24, 2026 AT 18:41
    Falsch. Falsch. Falsch. Der BGH hat klargestellt, dass nur der Makler Anspruch hat, der den Käufer tatsächlich präsentiert hat. Nicht der, der nur Fotos gemacht hat. Nicht der, der nur ein Exposé gedruckt hat. Der, der den Kontakt hergestellt hat. Das ist der entscheidende Punkt. Und wenn du das nicht weißt, dann hast du den Artikel nicht gelesen. Echt jetzt? Sag mal, hast du den Text überhaupt gelesen?
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    Lena Razzouk

    März 25, 2026 AT 12:06
    ACH HERR JE!!! 😭 Ich hab das alles durchgemacht!!! Mein Makler hat mir gesagt, er macht alles, dann hab ich ihn gekündigt, weil er sich nicht meldet… und dann hat der neue verkauft… und PLÖTZLICH kommt der alte mit einer Rechnung von 14.000€!!! Ich hab geweint, ich hab geschrien, ich hab auf dem Boden gelegen!!! 😭😭😭 Und dann hat der neue gesagt, er will auch seine 12.000!!! Ich hab mich in den Spiegel gesehen und gedacht: WAS HAB ICH MIT MEINEM LEBEN GEMACHT??!! 💔💔💔
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    Jerry Schulz

    März 25, 2026 AT 19:38
    Es ist doch ganz einfach wenn du einen Makler hast der drei Monate gearbeitet hat dann hat er was geleistet und wenn der neue dann den Verkauf abschließt dann ist das doch kein Grund dass der erste nichts kriegt weil er ja den Weg geebnet hat und wenn du jetzt sagst das ist unfair dann sag ich dir du hast das nicht verstanden weil es nicht um fair geht es geht um recht und recht ist nicht immer fair aber es ist klar und wenn du das nicht verstehst dann solltest du nicht verkaufen weil du nicht mal die grundlagen kapierst
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    Dumitru alina

    März 26, 2026 AT 09:05
    Ich verstehe die Sorge. Aber ich glaube, wir sollten uns nicht nur auf die Kosten konzentrieren. Was ist mit dem Vertrauen? Was ist mit der Beziehung? Ein guter Makler ist kein Dienstleister. Er ist ein Partner. Wenn du ihn wechselst, weil er nicht schnell genug ist, dann hast du ihn nie wirklich verstanden. Vielleicht ist es nicht der Makler, der versagt. Vielleicht ist es die Erwartung.
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    Stefanie Koveal

    März 27, 2026 AT 18:25
    OMG ICH HAB DAS GEMACHT. 🤯 Ich hab den ersten Makler rausgeworfen, weil er mir keine Zahlen gezeigt hat – und dann kam der zweite und hat den Käufer gefunden. Und dann… dann kam die Rechnung. 13.000 Euro. VON DEM ALTEN. Ich hab geweint. Ich hab gefleht. Ich hab den Anwalt angerufen. Und dann… hat der alte Makler gesagt: "Ach, lass mal, ich verzichte auf 50 %." Ich hab ihn umarmt. Er war ein Engel. Mit Anwaltsschreiben. 🙏✨
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    Ulrich Krause

    März 27, 2026 AT 21:36
    Du kannst den Makler wechseln. Aber du musst ihn nicht verachten. Ein guter Makler weiß: Manchmal ist der Kunde nicht bereit, zu warten. Und manchmal ist der Kunde einfach nur nervös. Du kannst ihm eine Teilprovision anbieten. Und ihn bitten, den neuen zu unterstützen. Das ist kein Verlust. Das ist ein Upgrade. Du verlierst nicht Geld. Du gewinnst Ruhe.
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    wolfram wolfram

    März 29, 2026 AT 04:53
    Es ist unerträglich, wie wenig Kenntnisse in der deutschen Bevölkerung über das Zivilrecht bestehen. Die Verwendung von Begriffen wie "Doppelprovision" ohne die korrekte rechtliche Einordnung ist eine Beleidigung für juristische Präzision. Der Begriff "Kostenerstattungsklausel" ist nicht umstritten – er ist gemäß § 651 BGB und § 652 BGB zulässig, sofern er klar und eindeutig formuliert ist. Die fehlerhafte Darstellung in diesem Artikel ist nicht nur irreführend, sondern gefährdet die Rechtssicherheit. Ich fordere eine Korrektur.

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