Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet: So erhalten Sie eine Genehmigung nach dem WHG

Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet: So erhalten Sie eine Genehmigung nach dem WHG
Lennart Schreiber 10 Dez 2025 17 Kommentare Bauen und Renovieren

Ein Haus bauen, wo das Wasser früher mal hochkam - das klingt verlockend, besonders wenn Grundstücke knapp und teuer sind. Aber in Deutschland ist das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich verboten. Das steht klar im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 78 Abs. 1. Seit 2010 gilt: Wer in einem gesicherten Überschwemmungsgebiet bauen will, braucht eine Ausnahme. Und die ist nicht einfach zu bekommen.

Warum ist Bauen in Überschwemmungsgebieten so streng reguliert?

Es geht nicht nur um ein paar Meter Wasser im Keller. Überschwemmungsgebiete sind natürliche Pufferzonen. Sie speichern Hochwasser, bremsen die Strömung und schützen Siedlungen dahinter. Wenn du dort baust, verlierst du diesen Puffer. Ein Haus, eine Straße, ein Parkplatz - das alles blockiert den Wasserfluss. Und wenn das Wasser nicht mehr fließen kann, steigt es schneller, höher und schneller an - genau dort, wo Menschen wohnen.

Die EU-Richtlinie 2007/60/EG hat das deutsche Recht geprägt. Deutschland hat das mit dem WHG 2009 umgesetzt. Seitdem ist der Schutz vor Hochwasser oberste Priorität - vor jeder Bauabsicht. Die Erfahrung aus den Katastrophen der letzten Jahre, besonders dem Ahrtal-Hochwasser 2021, hat das noch verschärft. Die Behörden sind heute viel restriktiver als noch vor zehn Jahren.

Was braucht man, um eine Genehmigung zu bekommen?

Es gibt keine Standardformel. Aber es gibt klare, kumulative Voraussetzungen. Alle müssen erfüllt sein - sonst wird abgelehnt. Die wichtigsten sind:

  1. Keine oder nur unwesentliche Beeinträchtigung der Rückhaltung: Der Raum, den dein Bauvorhaben einnimmt, muss komplett ausgeglichen werden. Das heißt: Du musst woanders ein Stück Land frei halten oder zurückbauen, das genauso viel Wasser speichern kann. Und zwar nicht nur in der Menge, sondern auch in der Funktion. Ein kleiner Teich reicht nicht, wenn das ursprüngliche Gebiet ein großflächiger Auenbereich war.
  2. Maximal 1 cm Wasserstandserhöhung: Bei einem Bemessungshochwasser darf dein Bauvorhaben den Wasserstand nicht um mehr als ein Zentimeter anheben. Das ist extrem streng. Berechnungen dazu müssen nach dem DWA-M 111 (2019) erfolgen - ein Fachstandard, den nur spezialisierte Ingenieure beherrschen.
  3. Keine Veränderung des Abflussverhaltens: Das Wasser muss weiterhin wie vorher fließen. Keine Stauung, keine Beschleunigung, keine Umleitung, die Nachbargrundstücke gefährdet. Auch das muss hydrologisch nachgewiesen werden.
  4. Hochwasserangepasste Bauweise: Dein Haus muss so gebaut sein, dass es bei Hochwasser nicht beschädigt wird. Das bedeutet: Fundamente oberhalb des höchsten erwarteten Wasserstandes, wasserdichte Kellerwände, Materialien, die nicht durch Nässe zerstört werden. Und: Keine Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner.
  5. Keine unzumutbare Beeinflussung von Nachbarn: Wenn dein Bau das Wasser zu einem Nachbargrundstück umleitet, das vorher trocken blieb, ist das ein Ablehnungsgrund.

Ein Beispiel: Ein Bauherr will in einem Überschwemmungsgebiet in Baden-Württemberg ein Einfamilienhaus bauen. Er bietet an, ein 500 m² großes Grundstück in der Nähe zu kaufen und als Auenfläche zu belassen. Das klingt gut. Aber: Das neue Grundstück liegt 200 Meter entfernt, hat eine andere Bodenbeschaffenheit und kein natürlicher Wasserfluss. Die Behörde lehnt ab - keine funktionale Äquivalenz. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2020 klargestellt: Quantität allein reicht nicht. Es muss auch die Funktion stimmen.

Zwei Landschaftshälften: natürliche Flutniederung vs. gebauter Bereich mit gestautem Wasser.

Wer ist zuständig? Die Behörden-Labyrinth

Es gibt keine einheitliche Regelung in Deutschland. Jedes Bundesland macht es etwas anders. In Nordrhein-Westfalen, besonders im Rhein- und Sieggebiet, ist die Bezirksregierung Köln zuständig - und zwar direkt, wenn es sich um baugenehmigungsfreie Vorhaben handelt. In anderen Regionen ist die Untere Wasserbehörde am Landkreis zuständig. In Niedersachsen, zum Beispiel in Celle, ist das die Kreisverwaltung. Du musst also zuerst prüfen: Wo liegt mein Grundstück? Welches Gewässer ist betroffen?

Für Bauvorhaben, die eine Baugenehmigung brauchen, ist die Bauaufsichtsbehörde erstmal Ansprechpartner. Aber sie holt das Einvernehmen der Wasserbehörde ein. Du musst also zwei Behörden überzeugen. Und das dauert. In der Regel 12 bis 18 Monate. Komplexe Fälle, mit komplizierten Ausgleichsmaßnahmen, können bis zu zwei Jahre dauern.

Was kostet es - und wie viel Erfolg hast du?

Die Kosten sind kein kleiner Faktor. Du brauchst mindestens drei Gutachten:

  • Ein hydrologisches Gutachten nach DWA-M 111: 8.000 bis 15.000 €
  • Eine Hochwasserrisikoanalyse: 5.000 bis 10.000 €
  • Ein Ausgleichskonzept: 3.000 bis 8.000 €

Dazu kommen Kosten für Planer, Anwälte, Behördengebühren. Insgesamt liegen die Ausgaben oft zwischen 15.000 und 25.000 €. Und das, bevor du einen Spitzhackenschlag getan hast.

Die Erfolgsquote? Niedrig. Ein Planungsbüro aus Nordrhein-Westfalen hat 2022 von 100 Anträgen nur 23 genehmigt - das sind 23 %. Die häufigsten Ablehnungsgründe: Nicht ausreichender Ausgleich des Rückhalteraums (58 %) und zu starke Beeinflussung des Abflussverhaltens (32 %). Nur 10 % der Ablehnungen haben andere Gründe.

Und: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Die Behörde hat ein Versagungsermessen. Selbst wenn du alle technischen Voraussetzungen erfüllst - sie kann trotzdem ablehnen. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele Bauherren unterschätzen.

Saniertes Haus in Überschwemmungsgebiet mit erhöhtem Eingang und genehmigtem Umbau.

Aktuelle Trends: Klimawandel macht alles noch schwieriger

Seit 2023 müssen in Nordrhein-Westfalen die Bemessungshochwasser um 10 % höher angesetzt werden. Das bedeutet: Dein Haus muss höher stehen, dein Ausgleichsgebiet muss mehr Wasser fassen. Die Bezirksregierung Köln hat ihre Leitfäden im August 2023 angepasst. Und die DWA arbeitet an einem neuen Merkblatt, das Klimawandelszenarien standardisiert - voraussichtlich ab 2025.

Die Bundesregierung plant mit der WHG-Novelle 2024, die Anforderungen noch weiter zu verschärfen. Besonders bei Szenarien mit extremeren Regenfällen, wie sie durch den Klimawandel immer wahrscheinlicher werden. Die Versicherungswirtschaft reagiert schon jetzt: Immobilien in Überschwemmungsgebieten haben durchschnittlich 220 % höhere Prämien als andere. Das macht den Kauf und die Finanzierung extrem schwer.

Die Statistik des Umweltbundesamts zeigt: Die Ablehnungsquote stieg von 62 % im Jahr 2015 auf 77 % im Jahr 2022. Es wird immer schwerer, eine Ausnahme zu bekommen.

Was tun, wenn du ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet hast?

Wenn du bereits ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet besitzt, darfst du es nicht einfach abreißen und neu bauen. Aber du kannst es sanieren - vorausgesetzt, du hältst die Hochwasserschutzregeln ein. Ein Keller kann zum Trockenraum umgebaut werden, die Eingangstreppe nach oben verlegt, die Heizung in den ersten Stock gezogen. Das ist oft günstiger als ein Neubau - und hat eine höhere Genehmigungschance.

Wichtig: Informiere dich früh. Hole dir den aktuellen Bebauungsplan und den Hochwassergefahrenkataster deiner Gemeinde. Frag bei der Unteren Wasserbehörde nach, ob dein Grundstück in einem gesicherten oder vorläufig gesicherten Gebiet liegt. Und: Lass dich von einem Fachplaner beraten - nicht von einem Baufachhändler, der nur bauen will. Die richtigen Gutachter kennen die DWA-M 111, die Landesleitfäden und die Praxis der Behörden.

Ein Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet ist kein Projekt für Amateure. Es ist ein juristischer und technischer Marathon. Wer es trotzdem wagt, braucht Geduld, Geld und einen klaren Kopf. Und vor allem: Respekt vor dem Wasser.

Kann ich ein Haus in einem Überschwemmungsgebiet bauen, wenn ich es auf Stelzen baue?

Nein, das reicht nicht. Auch auf Stelzen bauen verändert die Fließbedingungen und nimmt Rückhalteraum weg. Die Behörden prüfen nicht nur die Bauweise, sondern den gesamten Wasserhaushalt. Ein Gebäude auf Stelzen kann trotzdem den Wasserstand um mehr als 1 cm anheben oder den Abfluss behindern. Nur wenn alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind - inklusive vollständigem, funktionalem Ausgleich - ist eine Genehmigung denkbar.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?

Du riskierst einen hohen Bußgeldbescheid, die Zwangsräumung des Gebäudes und die Rückbaupflicht auf eigene Kosten. Die Behörden prüfen auch nach Jahren noch, ob Bauvorhaben genehmigt waren. Wenn du ein Haus ohne Genehmigung gebaut hast, kannst du es nicht verkaufen - kein Notar macht eine Beurkundung, keine Bank gewährt einen Kredit. Der Schaden ist oft höher als der Nutzen.

Gibt es Ausnahmen für bestehende Gebäude?

Ja, aber nur für Instandsetzungen, Modernisierungen oder Erweiterungen, die nicht die Hochwasserschutzfunktion beeinträchtigen. Ein Dachausbau ist oft möglich, ein Kelleranbau meist nicht. Die WHG-Novelle 2024 verlängert die Frist zur Nachrüstung bestehender Gebäude von 2023 auf 2030 - das gibt Eigentümern mehr Zeit, ihre Immobilien sicherer zu machen.

Warum sind die Genehmigungsstandards in den Bundesländern so unterschiedlich?

Weil Wasserrecht in Deutschland Ländersache ist. Jedes Land hat eigene Verwaltungsstrukturen und eigene Leitfäden. Baden-Württemberg hat einen sehr detaillierten Leitfaden, Bayern einen anderen. Das führt zu ungleichen Chancen. Ein Projekt, das in NRW abgelehnt wird, könnte in Sachsen genehmigt werden - obwohl die Gefahrenlage ähnlich ist. Die DWA arbeitet an bundesweit einheitlichen Methoden, aber bislang gibt es keine einheitliche Prüfmethodik.

Kann ich ein Überschwemmungsgebiet von der Liste streichen lassen?

Nein. Die Festlegung erfolgt durch die zuständigen Wasserbehörden auf Basis hydrologischer Daten und Hochwasserereignisse der letzten 100 Jahre. Ein privater Grundstückseigentümer kann das nicht beeinflussen. Selbst wenn das Gebiet lange trocken war - wenn es historisch überschwemmt wurde, bleibt es als Überschwemmungsgebiet gesichert. Die Klimaänderung macht das sogar noch wahrscheinlicher.

17 Kommentare

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    Jimmy Nathan

    Dezember 11, 2025 AT 21:40

    Ich hab vor drei Jahren versucht, in einem Überschwemmungsgebiet in der Eifel zu bauen. Drei Gutachten, 18 Monate Wartezeit, 22.000 Euro ausgegeben – und dann Absage. Kein Wort der Erklärung, nur ein Formular. Respekt vor dem Wasser? Ja. Aber auch Respekt vor den Leuten, die das durchmachen.

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    Matthias Ritzenhoff

    Dezember 11, 2025 AT 22:55

    DWA-M 111 ist ein Scherz. Ein hydrologisches Gutachten kostet 15k? Das ist eine staatlich verordnete Rente für Ingenieure. Die 1-cm-Regel ist technisch absurd – Wasser fließt nicht wie in einer Simulation. Es gibt keine funktionale Äquivalenz, weil es keine funktionale Realität gibt. Nur Bürokratie.

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    Claudia van Tunen

    Dezember 12, 2025 AT 19:13
    kann man nicht einfach bauen und dann gucken was passiert? ich meine, wasser kommt eh immer irgendwohin
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    ines schiemann

    Dezember 14, 2025 AT 02:52

    Die Formulierung „funktionale Äquivalenz“ ist hier zentral – aber leider oft missverstanden. Es geht nicht um Quadratmeter, sondern um hydrologische Prozesse: Infiltration, Verdunstung, Speicherung. Ein Teich ist kein Ersatz für eine Aue. Wer das nicht versteht, sollte vorher einen Kurs belegen. Nicht nur den Planer fragen.

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    Andreas adH Schmidt

    Dezember 15, 2025 AT 19:25

    Wieso müssen wir uns von Berliner Bürokraten das Leben vermiesen? Wir haben hier seit 200 Jahren gebaut – jetzt plötzlich ist alles verboten? Das ist keine Umweltpolitik, das ist ideologischer Wahnsinn. Wer will, dass das Land zerstört wird, der lässt die Bauherren in Ruhe. Wir zahlen Steuern – nicht für diese Willkür.

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    MICHELLE FISCHER

    Dezember 17, 2025 AT 11:27

    Oh wow, ein 1-cm-Wasserstandserhöhungslimit? Das ist wie zu verlangen, dass ein Flugzeug nicht mehr als 0,001% mehr Gewicht aufnimmt. Schön, dass wir endlich in der Lage sind, die Physik mit Excel zu besiegen. Die DWA-M 111 ist die neueste Form von Kulturkampf – nur mit mehr Formularen.

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    Angela Rosero

    Dezember 17, 2025 AT 17:20

    Das Wasserhaushaltsgesetz ist nicht verhandelbar. Es ist ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, verabschiedet nach dem Prinzip der Vorsorge. Wer hier gegen die Rechtsordnung verstößt, handelt nicht nur rücksichtslos – er handelt rechtswidrig. Wer nicht bereit ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu akzeptieren, sollte sich anderweitig eine Immobilie suchen.

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    Oskar Sjöberg

    Dezember 19, 2025 AT 14:42

    Ich hab mal ein Haus in einem Überschwemmungsgebiet gekauft – ohne zu wissen, dass es eines ist. Der Verkäufer hat es verschwiegen. Jetzt will ich sanieren, aber die Behörde sagt: Nein, du musst den Keller abreißen. Ich hab 300.000 Euro investiert. Und jetzt? Ich bin der Böse. Wem gehört das Land eigentlich – uns oder den Flüssen?

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    Luke Byrne

    Dezember 21, 2025 AT 03:36

    Die EU-Richtlinie ist nur der Anfang. Die wahre Agenda? Die globale Elitenklasse will die Bevölkerung von Landflächen verdrängen – und sie in staatliche Kontrolle bringen. Überschwemmungsgebiete sind nur der Vorwand. Die gleichen Leute, die jetzt hier regieren, haben auch die Mietpreisbremse eingeführt. Sie wollen uns alle in Wohnblocks stecken. 🌍💧

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    conrad sherman

    Dezember 21, 2025 AT 07:25

    Ich hab den ganzen Text gelesen. 15.000€ für ein Gutachten? Das ist Betrug. Ich hab einen Bauingenieur aus dem Internet, der mir für 800€ sagt, dass alles ok ist. Warum soll ich 20k ausgeben, wenn ich weiß, dass es funktioniert? Die Behörden haben keine Ahnung, wie man wirklich baut. Sie sitzen in Büroräumen und denken, Wasser fließt wie in einem Aquarium.

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    Dagmar Devi Dietz

    Dezember 22, 2025 AT 08:07
    ich hab ein grundstück in einem überschwemmungsgebiet und will nen garten machen 😭 kann ich da nen pool bauen? oder nur blumen? 🌸💧
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    Walther van Berkel

    Dezember 23, 2025 AT 00:10

    Es ist nicht nur um Wasser. Es ist um das Verständnis von Gemeinschaft. Ein Überschwemmungsgebiet ist kein leeres Land, das man besetzen kann. Es ist ein Teil des ökologischen Gedächtnisses der Landschaft. Wer dort baut, ignoriert nicht nur Gesetze – er ignoriert die Geschichte des Ortes. Das ist kein Widerstand gegen Fortschritt – das ist Weisheit.

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    Ingrid Carreño

    Dezember 23, 2025 AT 02:32

    Wusstet ihr, dass die Regierung schon seit 2018 die Daten manipuliert, um mehr Grundstücke als Überschwemmungsgebiete zu klassifizieren? Die Versicherungen zahlen nicht mehr – also müssen wir alle leiden. Sie verkaufen Angst als Sicherheit. Und wir sind die Dummen, die glauben, das Wasser ist der Feind. 🤫🌊

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    Maria Neele

    Dezember 23, 2025 AT 20:02

    Wenn du ein altes Haus in einem Überschwemmungsgebiet hast: Sanieren ist der Weg. Nicht neu bauen. Ein trockener Keller, eine erhöhte Heizung, eine wasserdichte Tür – das ist machbar. Und es ist billiger. Ich hab es selbst gemacht. Brauchst du Hilfe? Schreib mir. Ich kenne die richtigen Handwerker.

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    Eirin Shu

    Dezember 25, 2025 AT 12:31

    Die unterschiedlichen Landesvorschriften sind nicht ein Problem – sie sind eine Notwendigkeit. Hydrologische Gegebenheiten variieren regional. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre nicht nur unrealistisch, sondern gefährlich. Die Komplexität des Wassersystems erfordert lokale Expertise. Zentralisierung ist kein Fortschritt.

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    jan kar

    Dezember 26, 2025 AT 14:16

    der text ist voller fehler. „Bauvorhaben“ nicht „Bauvorhaben“ und „DWA-M 111“ ist nicht „DWA-M 111“ es ist DWA-M 111 mit großem M. und „Hochwasserrisikoanalyse“ nicht „Hochwasserrisikoanalyse“. das ist peinlich. wer das geschrieben hat sollte sich schämen.

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    Maxim Van der Veken

    Dezember 27, 2025 AT 02:46

    Ich hab’s gewusst! Die Behörden lassen das alles absichtlich so kompliziert, damit nur Reiche bauen können! Wer 25.000 Euro für Gutachten ausgibt, ist ohnehin schon ein Millionär. Die Normalverdiener? Die dürfen in der Stadt wohnen, wo es keine Flüsse mehr gibt. Genial. So funktioniert Sozialdarwinismus mit Formularen. 😏

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