Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen. Doch viele Wohnungen sind noch nicht darauf ausgelegt, dass alle Bewohner:innen selbstständig leben können. Ein barrierefreier Umbau schafft nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Lebensqualität - und das schon heute.
Was ist ein barrierefreier Umbau?
Barrierefreier Umbau ist die systematische Anpassung von Wohngebäuden, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Behinderungen oder altersbedingten Problemen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die DIN 18040-2 ist das zentrale Regelwerk in Deutschland, das in fast allen Bundesländern Bestandteil der Landesbauordnung ist.
Diese Norm definiert klare Maßgaben für Bewegungsräume, Zugänge und Sanitärbereiche. Ziel ist es, Wohnräume so zu gestalten, dass jede Person - unabhängig von Alter oder körperlichen Fähigkeiten - sich frei bewegen kann. Das betrifft nicht nur aktuelle Bedürfnisse, sondern auch zukünftige Veränderungen, wie etwa durch Alterung oder gesundheitliche Einschränkungen.
Die zentralen Anforderungen nach DIN 18040-2
Die DIN 18040-2 legt konkrete technische Vorgaben fest. Hier die wichtigsten Punkte:
- Schwellenfreiheit: Keine Stufen oder Schwellen im Zugang zum Haus, zum Eingangsbereich oder innerhalb der Wohnung. Selbst kleinste Stufen können für Rollstuhlfahrer:innen zum Hindernis werden.
- Bewegungsflächen: Mindestens 150 x 150 Zentimeter Platz für Rollstühle oder Rollatoren in Schlafzimmern, Badezimmern und Fluren. Für die Dusche reicht eine Fläche von 120 x 120 Zentimetern.
- Bedienbarkeit: Türklinken, Fensterhebel und Wasserhähne müssen ohne Kraftaufwand bedienbar sein. Das gilt auch für Schubladen und Schränke.
Darüber hinaus gibt es spezifische Anforderungen für verschiedene Behinderungsarten:
| Behinderungsart | Spezifische Anforderungen | Praktisches Beispiel |
|---|---|---|
| Hörbehinderung | Verstärkte Geräusche, sichtbare Signale (Blinklichter für Türklingel oder Telefon) | Lichtsignal an der Wohnungstür bei Klingeln |
| Sehbehinderung | Orientierungshilfen wie unterschiedliche Bodenbeläge, Farbmarkierungen an Treppenstufen | Hochkontrastige Stufenkanten in dunklen Fluren |
| Motorische Einschränkungen | Zweiter Handlauf an Treppen, Haltegriffe in Badezimmern | Senkrechte Haltegriffe neben Toilette und Dusche |
| Kleinwüchsigkeit | Tiefer angebrachte Fenster, Waschbecken und Schränke | Schränke mit Schubladen bis 120 cm Höhe |
Der 5-Schritte-Planungsprozess
Ein erfolgreicher barrierefreier Umbau folgt einem klaren Ablauf. Hier die wichtigsten Schritte:
- Bedarfsanalyse: Überlegen Sie nicht nur den jetzigen Zustand, sondern auch zukünftige Bedürfnisse. Eine Person mit Pflegegrad 2 braucht andere Anpassungen als jemand mit vorübergehender Mobilitätseinschränkung. Beteiligen Sie alle Bewohner:innen aktiv an dieser Analyse.
- Bestandsaufnahme: Lassen Sie die bestehende Bausubstanz von einem Fachmann prüfen. Architekten oder Bauingenieure mit Barrierefreiheitserfahrung erkennen, welche Maßnahmen machbar sind. Oft ist es nicht möglich, alle Wünsche umzusetzen - die Struktur des Gebäudes setzt Grenzen.
- Zugang optimieren: Der schwellenfreie Zugang von außen ist entscheidend. Kieswege sind ungeeignet, da sie Rollstühle blockieren. Besser sind ebene, feste Wege mit rutschfesten Belägen. Auch Parkplätze sollten barrierefrei erreichbar sein.
- Badezimmer als Dreh- und Angelpunkt: Hier sind die meisten Anpassungen nötig. Die Dusche muss stufenlos sein, Haltegriffe an Toilette und Dusche installiert, und Bewegungsflächen von mindestens 150 x 150 Zentimetern vorhanden sein. Für Treppenlifte gilt eine Mindestlaufbreite von 110 Zentimetern.
- Kosten und Förderung klären: Die Kosten variieren stark: Von 150 Euro für die Beseitigung einer Türschwelle bis zu 50.000 Euro für einen Aufzug. Aber: Mit Fördermitteln wie der KfW 431 oder Pflegekassen-Zuschüssen können Sie bis zu 40 % der Kosten erstattet bekommen. Überprüfen Sie frühzeitig, welche Programme für Sie infrage kommen.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Viele unterschätzen, wie flexibel die Finanzierung eines barrierefreien Umbaus sein kann. Hier die wichtigsten Optionen:
- KfW-Förderung: Das Programm "KfW 431" fördert barrierefreie Umbauten mit bis zu 40 % der Kosten. Voraussetzung ist die Einhaltung der DIN 18040-2. Die Anträge können Sie online stellen - eine Beratung bei der KfW ist empfehlenswert.
- Pflegekassen-Zuschüsse: Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Das gilt für Sanitäranlagen, Treppenlifte oder bauliche Anpassungen im Wohnbereich. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
- Steuerliche Abschreibung: Für Umbaumaßnahmen können Sie bis zu 20 % der Kosten in den nächsten Jahren von der Steuer absetzen. Das gilt für Eigentümer:innen, die die Wohnung selbst bewohnen.
Beachten Sie: Die DIN 18040-2 ist oft Voraussetzung für Fördergelder. Ohne Nachweis der Norm-Einhaltung erhalten Sie keine Unterstützung. Lassen Sie sich daher vorab von einem Experten beraten.
Häufige Fehler vermeiden
Auch erfahrene Hausbesitzer:innen machen bei barrierefreien Umbauten oft Fehler. Hier die häufigsten Fallstricke:
- Keine Bestandsaufnahme: Ohne professionelle Prüfung der Bausubstanz laufen Sie Gefahr, dass Maßnahmen nicht funktionieren. Ein Architekt erkennt beispielsweise, ob eine Wand tragend ist - und ob sie für einen Treppenlift entfernt werden darf.
- Nur aktuelle Bedürfnisse: Viele planen nur für den jetzigen Zustand. Was passiert, wenn Sie mit 70 Jahren einen Sturz erleiden? Barrierefreiheit muss langfristig denken. Eine Dusche, die heute reicht, kann in fünf Jahren nicht ausreichen.
- Übersehen von Details: Kleinere Elemente wie Türklinken oder Wasserhähne sind oft die größten Hindernisse. Selbst wenn der Rest der Wohnung barrierefrei ist, blockiert eine hohe Türklinke den Zugang.
- Fehlende Finanzierungsklärung: Viele starten mit den Arbeiten, bevor sie wissen, welche Fördermittel möglich sind. Das führt zu unerwarteten Kosten. Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie Anspruch auf KfW- oder Pflegekassen-Subventionen haben.
Frequently Asked Questions
Welche Fördermittel gibt es für einen barrierefreien Umbau?
Die wichtigsten Förderungen sind die KfW 431 (bis zu 40 % der Kosten) und Pflegekassen-Zuschüsse (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme). Für Eigentümer:innen gibt es zudem steuerliche Abschreibungen von bis zu 20 % der Kosten. Wichtig: Alle Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Wie hoch sind die Kosten für einen barrierefreien Umbau?
Die Kosten variieren stark. Die Beseitigung einer Türschwelle kostet etwa 150 Euro, während ein Aufzug zwischen 20.000 und 50.000 Euro einnehmen kann. Für ein barrierefreies Badezimmer liegen die Kosten typischerweise zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Mit Fördermitteln können Sie bis zu 40 % der Ausgaben erstattet bekommen.
Muss ich einen Fachmann für die Planung hinzuziehen?
Ja, unbedingt. Architekten oder Bauingenieure mit Barrierefreiheitserfahrung erkennen, welche Maßnahmen technisch machbar sind. Ohne professionelle Beratung laufen Sie Gefahr, dass Umbauten nicht funktionieren - etwa weil eine Wand tragend ist oder die DIN-Norm nicht eingehalten wird. Die Kosten für eine Beratung liegen meist zwischen 500 und 1.500 Euro.
Wie lange dauert ein barrierefreier Umbau?
Die Dauer hängt vom Umfang ab. Für ein einzelnes Badezimmer reichen 4 bis 6 Wochen. Ein kompletter Umbau mit Treppenlift und Zugangsoptimierung kann 3 bis 6 Monate dauern. Wichtig: Planen Sie mit Puffer, da Genehmigungsverfahren oder unvorhergesehene Bausubstanz-Probleme die Dauer verlängern können.
Gibt es Unterschiede zwischen barrierefreiem und barrierearmem Bauen?
Ja, klar. Barrierefreies Bauen orientiert sich an der DIN 18040-2 und ermöglicht uneingeschränkten Zugang für alle Menschen - egal ob mit Rollstuhl, Gehhilfe oder Sehbehinderung. Barrierearmes Bauen ist weniger streng und reicht oft nur für leichte Einschränkungen. Für Fördermittel ist jedoch nur die volle DIN-Norm gültig.
Kristine Melin
Februar 4, 2026 AT 14:26Wichtiges Thema!