Grunderwerbsteuer Bundesländer: Unterschiede, Sätze und was Sie wirklich zahlen müssen
Die Grunderwerbsteuer, eine einmalige Steuer beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien in Deutschland ist keine bundesweit einheitliche Abgabe. Sie wird von den Bundesländern selbst festgelegt – und das macht einen riesigen Unterschied für Ihren Geldbeutel. In manchen Ländern zahlen Sie knapp über 3,5 %, in anderen fast 6,5 % des Kaufpreises. Das ist kein kleiner Betrag: Bei einer Immobilie für 400.000 Euro sind das bis zu 12.000 Euro Unterschied. Wer hier nicht aufpasst, plant falsch und landet mit einer Finanzierung im Sand.
Die Bundesländer, die für die Höhe der Grunderwerbsteuer verantwortlich sind haben ihre eigenen Regeln. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 % die niedrigsten Sätze, während Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % an der Spitze liegen. In Österreich, wo wir als Tischlerei aus Österreich tätig sind, gibt es diese Steuer nicht – doch viele deutsche Käufer fragen nach, weil sie dort Immobilien erwerben oder verkaufen. Wissen Sie, wo Ihre Immobilie liegt, wissen Sie auch, wie viel Sie zusätzlich zahlen müssen. Die Kaufnebenkosten, alle Ausgaben, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen bestehen aus Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklerprovision und Eintragungsgebühren. Die Grunderwerbsteuer macht oft die Hälfte davon aus – und sie ist nicht verhandelbar.
Es gibt keine Tricks, um sie zu umgehen. Aber Sie können sie genau kalkulieren. Wenn Sie eine Immobilie in Niedersachsen kaufen, zahlen Sie 5 % – in Thüringen nur 4,5 %. Das klingt nach wenig, aber bei einem 500.000-Euro-Haus sind das 2.500 Euro mehr oder weniger. Und wer glaubt, dass die Grunderwerbsteuer nur beim Kauf fällig wird, irrt. Auch beim Erwerb von Wohnungseigentum, bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder bei der Übertragung von Anteilen an einer Immobilien-GmbH greift sie. Die Grunderwerbsteuersatz, der pro Bundesland unterschiedlich festgelegte Prozentsatz wird immer auf den Kaufpreis oder den Wertermittlungswert angewendet – nicht auf den Kreditbetrag. Also: Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto höher die Steuerlast. Das ist ein Punkt, den viele erst beim Notartermin merken.
Was viele nicht wissen: Die Steuer wird nicht vom Staat, sondern vom Finanzamt des Bundeslandes erhoben, in dem die Immobilie liegt – nicht wo Sie wohnen. Wenn Sie in Hamburg wohnen, aber eine Wohnung in München kaufen, zahlen Sie die bayerische Grunderwerbsteuer. Und wer eine Immobilie von einem nahen Verwandten kauft, denkt oft, er sei von der Steuer befreit. Das ist falsch. Auch bei Vererbung oder Schenkung greift sie – nur mit geringeren Sätzen in manchen Fällen. Die Grunderwerbsteuer ist kein Nebenschauplatz. Sie ist ein zentraler Faktor, der darüber entscheidet, ob ein Kauf überhaupt sinnvoll ist.
In den Beiträgen unten finden Sie alles, was Sie brauchen, um die Grunderwerbsteuer richtig einzuschätzen: Wie sie sich mit anderen Kaufnebenkosten verhält, wie Sie sie in Ihre Finanzierung einrechnen, wo die höchsten Sätze liegen und wie Sie mit einem klaren Überblick ohne böse Überraschungen durch den Kaufprozess kommen. Es geht nicht darum, die Steuer zu vermeiden – sondern sie zu verstehen, bevor Sie unterschreiben.
Grunderwerbsteuer berechnen: So nutzen Sie Online-Rechner für Ihren Immobilienkauf
Die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Online-Rechner helfen, die Steuer genau vorab zu berechnen - wichtig für die Finanzplanung. Achten Sie auf den Kaufpreis im Vertrag und nutzen Sie verlässliche Tools.
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