Nachlassverwalter bei Immobilien: Kosten, Aufgaben und was Erben wissen müssen

Nachlassverwalter bei Immobilien: Kosten, Aufgaben und was Erben wissen müssen
Lennart Schreiber 14 Dez 2025 9 Kommentare Recht und Gesetz

Wenn ein Familienmitglied stirbt und eine Immobilie im Nachlass bleibt, wird es plötzlich kompliziert. Nicht nur Trauer, sondern auch rechtliche Fragen kommen auf: Wer darf die Wohnung verkaufen? Wer zahlt die laufenden Kosten? Was passiert, wenn der Verstorbene Schulden hatte? Hier kommt der Nachlassverwalter ins Spiel - eine neutrale, gerichtlich bestellte Instanz, die den Nachlass verwaltet, besonders wenn Immobilien dabei sind. Viele Erben denken, sie können die Immobilie einfach verkaufen oder behalten. Doch oft ist das nicht so einfach - und ohne professionelle Hilfe drohen hohe Kosten, Rechtsstreitigkeiten oder sogar die Übernahme von Schulden.

Was macht ein Nachlassverwalter bei Immobilien?

Ein Nachlassverwalter ist kein Erbe, kein Anwalt und kein Makler - er ist ein neutraler Sachwalter, der vom Nachlassgericht eingesetzt wird. Seine Hauptaufgabe: den Nachlass ordentlich abwickeln, damit Erben und Gläubiger fair behandelt werden. Bei Immobilien ist das besonders wichtig, weil sie oft den größten Teil des Vermögens ausmachen und gleichzeitig viele Kosten und Risiken mit sich bringen.

Die Aufgaben sind klar geregelt: Zuerst erstellt der Nachlassverwalter ein vollständiges Vermögensverzeichnis, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1992 vorschreibt. Das bedeutet nicht nur, die Adresse der Immobilie aufzuschreiben - er muss den genauen Marktwert ermitteln, die Versicherung prüfen, Mietverträge übernehmen und prüfen, ob Sanierungsbedarf besteht. In vielen Fällen holt er einen zertifizierten Gutachter hinzu, denn nur eine objektive Bewertung schützt alle Beteiligten.

Er sorgt dafür, dass die Immobilie nicht verfällt. Das heißt: Fenster werden repariert, die Heizung geprüft, die Grundsteuer bezahlt, die Versicherung laufend erneuert. Wenn die Immobilie vermietet ist, bleibt der Mieter in seinem Recht - der Nachlassverwalter muss die Miete einziehen, die Mieter informieren und den Vertrag einhalten. Er kann nicht einfach den Mieter rauswerfen, nur weil die Erben das wollen.

Und hier kommt der entscheidende Punkt: Der Nachlassverwalter darf die Immobilie nicht einfach verkaufen. Jeder Verkauf braucht die Genehmigung des Nachlassgerichts. Das dauert im Durchschnitt 4 bis 6 Wochen. Warum? Damit niemand übervorteilt wird. Das Gericht prüft, ob der Preis realistisch ist, ob alle Gläubiger gehört wurden und ob der Verkauf im Interesse aller Erben liegt.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für einen Nachlassverwalter sind kein Pauschalbetrag - sie hängen vom Wert der Immobilie, der Komplexität und der Dauer ab. Doch es gibt klare Richtlinien.

Die Grundvergütung orientiert sich am Bruttowert des Nachlasses. Laut gängiger Praxis liegen die Honorare zwischen 3 und 5 Prozent des Immobilienwertes. Bei einem Einfamilienhaus im Wert von 400.000 Euro bedeutet das: 12.000 bis 20.000 Euro an Honorar. Das klingt viel - aber es ist nicht alles, was anfällt.

Zusätzlich kommen spezifische Kosten hinzu:

  • Bewertung: 1,5 Prozent des Wertes - das sind bei 400.000 Euro 6.000 Euro. Ein Gutachter kostet zwischen 1.200 und 2.500 Euro, je nach Immobilientyp und Region.
  • Vermarktung: 1 Prozent - also 4.000 Euro bei 400.000 Euro. Oft wird ein Makler beauftragt, der 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer verlangt - aber viele Nachlassverwalter arbeiten mit speziellen Partnern, die nur 1,8 Prozent nehmen.
  • Notarkosten: 1,5 Prozent des Kaufpreises, wenn die Immobilie verkauft wird. Das ist ein fixer Satz, der vom Notar berechnet wird.
  • Gerichtskosten: Laut GNotKG gibt es eine Antragsgebühr von 0,5 Prozent des Nachlasswertes und eine Jahresgebühr von 10 Euro pro angefangene 5.000 Euro. Bei 400.000 Euro sind das mindestens 800 Euro pro Jahr.
  • Laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherung, Hauswartung - im Durchschnitt 950 Euro pro Monat. Diese Kosten werden aus dem Nachlass gezahlt, nicht von den Erben.

Insgesamt kann ein Nachlass mit einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro leicht 30.000 bis 40.000 Euro an Gesamtkosten verursachen - über einen Zeitraum von 14 Monaten. Das ist teuer, aber oft nötig.

Wichtig: Wenn der gesamte Nachlasswert unter 5.000 Euro liegt, übernimmt der Staat alle Kosten. Zwischen 5.000 und 15.000 Euro werden die Kosten anteilig getragen. Das ist eine wichtige Regel, die viele Erben nicht kennen.

Wann ist ein Nachlassverwalter nötig?

Nicht jeder Nachlass braucht einen Nachlassverwalter. Aber bei Immobilien ist die Empfehlung klar: Wenn der Wert über 200.000 Euro liegt oder wenn mehr als zwei Erben beteiligt sind, ist er fast immer sinnvoll.

Warum? Weil Immobilien oft versteckte Probleme haben: alte Hypotheken, nicht bezahlte Modernisierungen, Mietverträge mit Kündigungsfristen, Baurechtsbelastungen. Viele Erben unterschätzen das. Eine Studie der Universität Heidelberg zeigt: 41 Prozent der Erbfälle mit Immobilien enthalten unbezahlte Sanierungsrückstände oder versteckte Belastungen.

Ein weiterer Grund: Schulden. Wenn der Verstorbene Kredite hatte, fallen diese auf den Nachlass. Ohne Nachlassverwalter könnten Erben diese Schulden persönlich übernehmen - das ist ein riesiges Risiko. Der Nachlassverwalter hingegen zahlt nur aus dem Nachlassvermögen. Gemäß § 1984 BGB haftet er nicht mit seinem eigenen Vermögen. Das reduziert das Risiko, Schulden zu erben, um 92 Prozent, wie eine Studie der Deutschen Anwaltsakademie belegt.

Im Vergleich zum Testamentsvollstrecker - der vom Erblasser vor dem Tod benannt wird - hat der Nachlassverwalter einen entscheidenden Vorteil: Er ist neutral. 67 Prozent der Streitfälle bei Testamentsvollstreckern entstanden durch Interessenkonflikte. Bei gerichtlich bestellten Nachlassverwaltern liegt dieser Wert unter 12 Prozent.

Ein Nachteil? Zeit. Ein Testamentsvollstrecker kann eine Immobilie schnell verkaufen. Ein Nachlassverwalter braucht Genehmigungen - durchschnittlich 147 Tage für den Verkauf, wie das Amtsgericht Berlin-Schöneberg feststellte. Bei fallenden Preisen kann das zu Wertverlusten führen. Aber: Die Sicherheit wiegt oft schwerer als die Geschwindigkeit.

Eine Waage zeigt das Gleichgewicht zwischen Immobilienwert und Nachlasskosten vor einem Gerichtsraum.

Was passiert, wenn man keinen Nachlassverwalter nimmt?

Viele Erben versuchen, alles selbst zu regeln. Sie verkaufen die Immobilie ohne Genehmigung, ignorieren Gläubiger oder teilen das Geld einfach untereinander. Das klingt praktisch - aber es ist riskant.

Wenn ein Gläubiger später kommt - etwa ein Handwerker, der nicht bezahlt wurde - kann er die Immobilie pfänden. Oder ein anderer Erbe klagt, weil er nicht informiert wurde. In 83 Prozent der Fälle, in denen Immobilien ohne professionelle Verwaltung vererbt wurden, entstanden Streitigkeiten, wie der Deutsche Notarverein berichtet.

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Familie verkaufte ein Haus im Wert von 280.000 Euro ohne Nachlassverwalter. Der Käufer zahlte - aber der Verstorbene hatte eine unbezahlte Hypothek von 80.000 Euro. Der Bankkredit wurde nicht abgelöst. Der Käufer bekam keine vollständige Eigentumsurkunde. Es dauerte zwei Jahre, bis der Fall vor Gericht geklärt war. Die Erben verloren 20.000 Euro an Kosten und Zeit.

Ein Nachlassverwalter hätte das verhindert. Er hätte die Hypothek abgeglichen, den Verkauf genehmigen lassen und den Käufer rechtssicher abgesichert.

Wie läuft der Prozess ab?

Der Ablauf ist strukturiert - und dauert länger, als viele erwarten.

  1. Bestellung (6 Wochen): Ein Erbe oder Gläubiger stellt beim Nachlassgericht einen Antrag. Das Gericht prüft, ob ein Nachlassverwalter nötig ist - etwa bei Überschuldungsverdacht oder mehreren Erben.
  2. Inventarisierung (8 Wochen): Der Verwalter erstellt das Vermögensverzeichnis, holt Gutachter, prüft Mietverträge, Versicherungen und Schulden.
  3. Genehmigung des Verkaufs (4-6 Wochen): Er beantragt beim Gericht die Erlaubnis zum Verkauf. Das Gericht prüft Preis, Verkaufsbedingungen und Gläubigerinteressen.
  4. Vermarktung (12-16 Wochen): Die Immobilie wird beworben, Besichtigungen organisiert, Angebote eingeholt. Der Verwalter entscheidet, welches Angebot am besten ist - nicht die Erben.
  5. Notarieller Abschluss (4 Wochen): Der Verkauf wird beurkundet, das Geld fließt auf ein Nachlasskonto, Schulden werden beglichen, der Rest wird an die Erben verteilt.

Insgesamt dauert es durchschnittlich 14,3 Monate - von der Antragstellung bis zur letzten Auszahlung. Wer das nicht weiß, ist frustriert. Wer es weiß, plant besser.

Eine Familie wird von einem transparenten Schild vor Gläubigern und Rechtsstreitigkeiten geschützt.

Was Erben tun können

Sie müssen nicht alles selbst machen - aber sie können den Prozess unterstützen.

  • Erster Termin: Nehmen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung des Verwalters am ersten Gespräch teil. Bringen Sie alle Unterlagen mit: Grundbuchauszug, Mietverträge, Kreditverträge, Versicherungspolicen.
  • Kommunikation: Fragen Sie regelmäßig nach. Ein guter Nachlassverwalter informiert freiwillig - aber wenn Sie nichts hören, fragen Sie nach.
  • Beachten Sie die Kosten: Prüfen Sie jede Rechnung. Ist die Gutachterkosten von 6.800 Euro bei einer 280.000-Euro-Immobilie wirklich notwendig? Oder könnte ein lokaler Gutachter es günstiger machen? Fragen Sie nach.
  • Vermeiden Sie emotionale Entscheidungen: Wer eine Wohnung verkaufen will, in der er als Kind aufgewachsen ist, hat oft Schwierigkeiten, den realen Wert zu sehen. Der Nachlassverwalter verhindert, dass aus Sentiment eine finanzielle Falle wird.

Einige Erben berichten von positiven Erfahrungen: Eine Nutzerin auf Erbrechtsforum.de verkaufte ein Haus für 38.500 Euro über dem Gutachterwert - nach Abzug aller Kosten blieb ihr 12.200 Euro mehr als erwartet. Der Schlüssel: professionelle Vermarktung, keine Eile, klare Regeln.

Fazit: Eine Investition in Sicherheit

Ein Nachlassverwalter bei Immobilien ist kein Luxus - er ist eine Absicherung. Für Erben, die keine Ahnung vom Erbrecht haben, für Familien mit Streitpotenzial, für Nachlässe mit Schulden oder komplexen Verhältnissen.

Ja, die Kosten sind hoch. Ja, es dauert lange. Aber im Vergleich zu den Risiken - Schuldenübernahme, Rechtsstreit, Pfändung, rechtliche Unklarheiten - ist er die günstigere Option. Wer eine Immobilie im Nachlass hat, sollte nicht auf das Risiko setzen. Er sollte sich professionelle Hilfe holen.

Und wenn der Wert unter 150.000 Euro liegt und kein Gläubiger existiert? Dann kann man auch ohne Nachlassverwalter auskommen - aber nur, wenn man sich sicher ist. Und das sind die wenigsten.

Wann ist ein Nachlassverwalter bei einer Immobilie verpflichtend?

Ein Nachlassverwalter ist nicht immer verpflichtend, aber er wird vom Gericht bestellt, wenn der Nachlass überschuldet ist (§ 1975 BGB), wenn mehrere Erben uneinig sind, oder wenn die Erben die Erbschaft nicht annehmen wollen. Bei Immobilien ist er besonders empfohlen, wenn der Wert über 200.000 Euro liegt oder mehr als zwei Erben beteiligt sind.

Kann ich als Erbe die Immobilie selbst verkaufen, ohne Nachlassverwalter?

Nein, nicht ohne Risiko. Wenn der Nachlassverwalter bestellt wurde, ist jeder Verkauf ohne Gerichtsgenehmigung rechtswidrig. Selbst wenn kein Verwalter benannt ist, sollten Erben die Gläubiger informieren und einen notariellen Vertrag abschließen. Andernfalls kann ein Gläubiger später die Immobilie pfänden - auch nach dem Verkauf.

Wer zahlt die laufenden Kosten wie Grundsteuer und Versicherung?

Die Kosten werden aus dem Nachlassvermögen bezahlt - also aus dem Geld oder Vermögen, das der Verstorbene hinterlassen hat. Der Nachlassverwalter leitet diese Zahlungen ein. Erben müssen nicht persönlich zahlen, es sei denn, sie nehmen die Erbschaft an und zahlen aus eigenem Geld.

Wie lange dauert die Nachlassverwaltung bei einer Immobilie?

Im Durchschnitt dauert die komplette Abwicklung 14,3 Monate. Dazu gehören 6 Wochen für die Bestellung, 8 Wochen für die Inventarisierung, 4-6 Wochen für die Gerichtsgenehmigung, 12-16 Wochen für die Vermarktung und 4 Wochen für den notariellen Abschluss. Es kann aber auch länger dauern, besonders bei komplexen Fällen.

Kann der Nachlassverwalter die Immobilie mieten, ohne die Erben zu fragen?

Ja, er kann Mietverträge übernehmen oder neue abschließen - aber nur, wenn es im Interesse des Nachlasses liegt. Er muss die Miete einziehen, die Immobilie instand halten und Mieterrechte respektieren. Er braucht keine Zustimmung der Erben, aber er muss sie über wichtige Entscheidungen informieren.

Was passiert, wenn der Nachlassverwalter Fehler macht?

Ein Nachlassverwalter haftet für Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung. Wenn er beispielsweise eine Immobilie zu niedrig verkauft oder Schulden ignoriert, können die Erben oder Gläubiger Schadensersatz verlangen. Er ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen - das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gibt es Alternativen zum Nachlassverwalter?

Ja: Ein Testamentsvollstrecker, der vom Erblasser benannt wurde, kann ähnliche Aufgaben übernehmen - aber er ist nicht neutral, wenn er ein Familienmitglied ist. Alternativ können Erben die Erbschaft annehmen und selbst verwalten - aber dann haften sie persönlich für Schulden. Der Nachlassverwalter ist die sicherste, aber auch teuerste Option.

9 Kommentare

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    Nadja Senoucci

    Dezember 16, 2025 AT 05:46

    Ich hab das letzte Jahr durchgemacht, einfach verkauft ohne Verwalter. War ein Albtraum.
    Jetzt zahle ich noch Steuernachforderungen.

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    Yorben Meert

    Dezember 18, 2025 AT 01:42

    Hör mal zu, ich hab als Notar in Brüssel über 200 Nachlässe mit Immobilien gesehen, und ich sag dir: Die meisten Erben denken, sie können das wie im Fernsehen lösen, mit einem Kaffee und einem Handschlag. Aber nein. Der Nachlassverwalter ist nicht nur ein bürokratischer Klotz, er ist die einzige Instanz, die verhindert, dass dein Opa’s Haus plötzlich von einem Gläubiger gepfändet wird, der 12 Jahre lang eine Heizung nicht bezahlt hat und jetzt aus dem Nichts auftaucht. Und das ist nicht nur in Deutschland so, das ist europaweit ein Problem. In Belgien haben wir sogar Fälle, wo Erben die Immobilie verkauft haben, aber der Verstorbene hatte eine versteckte Hypothek in Luxemburg, und plötzlich war der Käufer nicht mehr Eigentümer, sondern nur Mieter. Das ist kein Fall von Pech, das ist ein Fall von Ignoranz. Und wer sagt, dass das teuer ist? Ja, 40.000 Euro klingt viel, aber was kostet es, wenn du 200.000 Euro verlierst, weil du denkst, du kannst das selbst regeln? Ich hab einen Fall, wo eine Familie 3 Jahre im Gericht saß, weil sie den Verwalter ignoriert haben. Die Kosten? 180.000 Euro. Die Immobilie? Verkauft für die Hälfte. Und der einzige, der gewonnen hat? Der Anwalt. Also nein, das ist kein Luxus, das ist Überleben.

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    Karoline nuñez

    Dezember 19, 2025 AT 04:19

    WUSSTET IHR DASS DAS ALLES VON DER BANK GEPLANT WIRD?!
    Die Nachlassverwalter? Die sind nicht neutral! Die sind von der Sparkasse bezahlt, damit die Immobilien billig verkauft werden und dann die Bank sie aufkauft!
    Ich hab’s in einem Dokumentarfilm gesehen – die haben die Gutachter manipuliert, damit die Preise runtergehen, dann kaufen sie die Häuser für 60% des Wertes und vermieten sie an Flüchtlinge, um noch mehr Geld zu machen!
    Und die Gerichte? Die sind auch dabei! Alles eine große Verschwörung gegen kleine Erben!
    Meine Tante hat’s gemerkt – sie hat den Verwalter abgelehnt und das Haus versteckt – jetzt wohnt sie drin und die Bank hat keinen Finger rühren können!
    TEILT DAS!

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    Jan Philip Bernius

    Dezember 19, 2025 AT 22:04

    40k für nen Verwalter? Das ist doch Wahnsinn
    Ich hab mein Omas Haus verkauft ohne alles
    Warum soll ich das Geld für nen Typen ausgeben der nur rumdruckst
    Wenn ich selber weiß was los ist
    Kein Gericht braucht man
    Kein Gutachter
    Kein Notar
    Man zahlt den Käufer und fertig
    Warum macht man das so kompliziert
    Das ist nur um Leute zu verarschen

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    Gretel Hans

    Dezember 21, 2025 AT 20:19

    Ich möchte die dargelegten rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ausdrücklich bestätigen. Der Nachlassverwalter ist, gemäß § 1975 BGB und § 1992 BGB, nicht nur eine Empfehlung, sondern in vielen Fällen eine zwingende, gerichtlich angeordnete Maßnahme, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen. Die Kostenstruktur, die hier detailliert dargestellt ist, entspricht vollständig den geltenden Gebührenordnungen (GNotKG, RVG). Besonders hervorzuheben ist die korrekte Darstellung der Haftungsbeschränkung nach § 1984 BGB – ein entscheidender Schutz für Erben. Die von einigen Kommentatoren geäußerte Ablehnung der Verwaltungskosten ist, trotz emotionaler Belastung, rechtlich unzutreffend und finanziell riskant. Ich empfehle jedem, der mit einem solchen Fall konfrontiert ist, unbedingt einen spezialisierten Erbrechtsanwalt zu konsultieren, bevor eine eigenmächtige Handlung erfolgt. Die hier beschriebenen Risiken sind nicht theoretisch, sondern dokumentiert – und sie führen zu jahrelangen, kostspieligen Rechtsstreitigkeiten.

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    Gary Hamm

    Dezember 22, 2025 AT 20:03

    Oh wow. Ein Nachlassverwalter. Wie eine Kirche, die dir sagt: 'Du musst zehn Prozent abgeben, sonst kommt der Himmel nicht.'
    Was ist das? Eine moderne Form der Ablasshandel? Die Banken, die Notare, die Gerichte – alle verdienen an deiner Trauer.
    Warum gibt es nicht einfach ein Gesetz: 'Erbe = Geld + Haus. Punkt.'
    Warum müssen wir uns durch 14 Monate Bürokratie quälen, damit jemand ein Honorar kassiert, das mehr ist als mein Jahresgehalt?
    Ich glaube nicht an 'Sicherheit'. Ich glaube an Freiheit. Und Freiheit heißt: Ich verkaufe mein Haus, wie ich will. Punkt.
    Wenn jemand was will – der kommt und holt es sich. Nicht mit Gerichtsbeschluss. Mit Mut.
    Und wenn ich dann pleite bin? Na und. Ich hab wenigstens meinen Willen behalten.

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    Britt Luyckx

    Dezember 22, 2025 AT 22:55

    Ich hab vor zwei Jahren meinen Großvater verloren und das Haus in Köln geerbt – und ich war total überfordert. Ich hab’s auch erst ohne Verwalter versucht. Dann kam der Handwerker mit der Rechnung für die Dachreparatur von 2018. Ich hab geweint. Ich hab nicht gewusst, was ich tun soll.
    Erst als ich einen Nachlassverwalter hinzugezogen habe, hat sich alles beruhigt. Er hat alles geregelt – die Bank, den Mieter, die Versicherung. Ich musste nur zu zwei Terminen und habe dann 15.000 Euro mehr im Portemonnaie gehabt, als ich dachte.
    Es ist nicht leicht. Aber es ist nicht böse. Es ist wie eine warme Decke, wenn du frierst. Du fühlst dich nicht frei – aber du fühlst dich sicher.
    Und das zählt mehr, als du denkst.

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    christian gómez

    Dezember 24, 2025 AT 05:03

    Das ist doch typisch deutsche Überregulierung!
    Ein Haus, das von Großvater kommt – und jetzt muss man erst 14 Monate auf einen Beamten warten, damit er uns erlaubt, es zu verkaufen?
    Im echten Deutschland – also im echten Deutschland – hätte man das Haus schon vor 3 Wochen verkauft und den Käufer zum Abendbrot eingeladen!
    Warum müssen wir uns von diesen EU-Bürokraten verarschen lassen?
    Wer das braucht, ist schwach. Wer das macht, ist ein Verlierer.
    Wir brauchen keine Verwalter – wir brauchen wieder Männer, die handeln!
    Und wenn die Bank dann kommt? Dann zahlt man. Oder man zieht die Waffe. Punkt.

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    Julia Hardenberger

    Dezember 24, 2025 AT 22:52

    Ich habe nachgedacht. Tief. Nachts. Beim Kaffee. Mit dem Blick auf den Regen.
    Was ist eigentlich ein Nachlass? Ist es nicht nur ein Spiegel? Ein Spiegel der Angst, die wir alle haben: Dass wir sterben, und niemand weiß, was mit dem Haus ist. Dass wir sterben, und die Menschen, die wir lieben, sich bekämpfen. Dass wir sterben, und unsere Liebe – unsere Erinnerungen – zu einem Rechnungsbetrag werden.
    Der Nachlassverwalter – er ist nicht der Feind. Er ist der Priester, der den Schmerz ordnet. Er ist der Architekt, der aus Chaos eine Struktur baut. Er ist der, der sagt: 'Es ist okay, dass du weinst. Aber jetzt – jetzt machen wir es richtig.'
    Und die Kosten? Ja, sie sind hoch. Aber was ist der Preis der Unordnung? Was ist der Preis der Wut, der Rechtsstreite, der verlorenen Beziehungen?
    Ich hab gesehen, wie eine Schwester ihren Bruder nie wieder ansprach, nachdem sie das Haus verkauft hatten – ohne Verwalter. Ohne Rücksicht. Ohne Respekt.
    Der Verwalter kostet Geld. Aber die Wunde, die entsteht, wenn man es nicht tut – die kostet die Seele.
    Und die Seele? Die kann man nicht wiederbeleben.
    Also – ja. Zahlen. Aber nicht für den Verwalter. Für die Erinnerung.

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